Wie es weiter ging -
- Ilka Haydam
- 27. Jan.
- 57 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. März

Vom Regen in die Traufe oder schlimmer geht immer? - Deutschland seit dem 3.10.1990
Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 23 des BRD-Grundgesetzes wurde die DDR aufgelöst, ihre eigene Verfassung abgeschafft. Die an den runden Tischen der Aufbruchzeit erarbeitete neue Verfassung der DDR war obsolet, bevor sie überhaupt wirksam werden konnte. Die DDR trat in den Geltungsbereich des Grundgesetzes über, in welchem u.a. solche Grundsätze verankert sind, wie: Artikel 3, Absatz 3 "Niemand darf wegen .........seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. ..." oder Artikel 4, Absatz 1 "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." oder Artikel 5, Absatz 1 "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. eine Zensur findet nicht statt.", mit den in Absatz 2 erwähnten Schranken durch allgemeine Gesetze und den Schutz des Persönlichkeit und der Jugend., oder
Artikel 8, Absatz 1 "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.", entsprechende Schranken wieder in Absatz 2.
Dieses Grundgesetz erschien mir in einigen Teilen als Fortschritt im Bezug auf demokratische Grundrechte. Und ich konnte deshalb zunächst meinen Frieden damit machen, dass die letzten Volkskammerwahlen der DDR 1990 zu einer parlamentarischen Mehrheit der Kräfte geführt hatten, die eine Angliederung der DDR nach Artikel 23 befürworteten, obwohl die Bürgerbewegung NEUES FORUM, in der ich mich ab Oktober 1989 engagiert hatte und die zusammen mit DEMOKRATIE JETZT als BÜNDNIS 90 zur Wahl antrat, mit dem Slogan "Kein Anschluss unter dieser Nummer" in den Wahlkampf gezogen war. Allerdings errang das Wahlbündnis nur 2,9 % der Wählerstimmen und damit nur 12 Sitze in der neuen Volkskammer. Das aus CDU, DSU und DA bestehende Wahlbündnis ALLIANZ FÜR DEUTSCHLAND hatte mit seinem Wahlprogramm "Nie wieder Sozialismus", in dem u.a. der sofortige Anschluss der DDR nach Artikel 23 GG und die sofortige Einführung der D-Mark gefordert wurden, die Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können und durch die Bildung einer Großen Koalition aus ALLIANZ, SPD und LIBERALEN eine parlamentarische Mehrheit für die Angliederung der DDR an den Geltungsbereich des Grundgesetzes geschaffen.
"Abgewickelt", enteignet und an den Tropf gehängt - der "annexionistische Charakter der Wiedervereinigung")1
Mit der Zustimmung zum Beitritt in den Geltungsbereich des Grundgesetzes hatten Abgeordneten der letzten Volkskammer ihrer eigenen Enteignung und der ihres Volkes zugestimmt. Der Zugriff auf das Volkseigentum der DDR wurde insbesondere durch die nun Gesetz gewordene "Gewährung des Privateigentums an Grund und Boden sowie Produktionsmitteln" ermöglicht. Ohne Entschädigung oder Ausgleich eignete sich die BRD das Vermögen der DDR-Bürger an. Außerdem wurden Tausende von neuen Rechtsvorschriften, Gesetzen und Verordnungen binnen Monaten über die DDR - Bürger ausgeschüttet. "Nichts an DDR-Recht durfte weiter existieren. Weder ihr Miet- und Arbeitsrecht, das sich an Mietern und Arbeitern ausrichtete und nicht an Vermietern und "Arbeitgebern", noch der Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum, kostenlose medizinische Versorgung oder Rechtsberatung, und vieles andere.")1
Auf die laut Vereinigungsartikel 146 GG für den Fall der Vereinigung vorgesehene neue gemeinsame Verfassung verzichteten die selbsternannten "Sieger der Geschichte" großzügig. Dabei hatten Hanns Eisler und Johannes R. Becher einst sogar die Nationalhymne der DDR so komponiert bzw. gedichtet, dass ihr Text auch auf das Deutschlandlied passen würde bzw. umgedreht, wahrscheinlich im Vertrauen darauf, dass die "Stalinnote" bezüglich eines neutralen Gesamtdeutschlands umgesetzt werden würde. Aber im Westen wollte man "lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb".
Die Ziele der DDR-Bürgerrechtsbewegungen wurden vom Tisch gefegt.
Ein Drittel des Geldvermögens der DDR-Bevölkerung wurde durch den Umtausch der Spareinlagen entwertet. Die hohe Binnenkaufkraft der DDR-Mark wurde den Bürgern wahrscheinlich erst schmerzlich bewusst, als sie nicht mehr da war und sich im Osten Energie, Verkehrsleistungen und Wohnen um über 60 % verteuerten. Die WWS führte für Millionen zu einem großen Realeinkommensverlust.
Die Einführung der D-Mark zerstörte in kürzester Zeit die exportintensive Wirtschaft der DDR, deren Handelspartner die Aufwertung der Preise für DDR-Waren um 400% nicht mittragen konnten. Binnen- und der größte Außenmarkt der DDR im Osten brachen durch die unbedachte rasche und vollständige Einführung der D-Mark fast gleichzeitig zusammen. Namhafte Wirtschaftsexperten hatten deshalb im Vorfeld davor gewarnt, aber die Wahlerfolge durch das Versprechen der D-Mark waren wichtiger gewesen. Westdeutsche Unternehmen profitierten durch die Übernahme der DDR-Märkte und steigerten ihre Gewinne um 75%. Vorher mussten sie natürlich die Ost-Betriebe erst ausbooten und deren unliebsame Konkurrenz beseitigen. Dies gelang ihnen mit Hilfe der TREUHAND.
TABULA RASA im Osten - Rekordgewinne im Westen
DIE TREUHAND
"Die Entscheidung der Bundesregierung Anfang 1990, das bislang favorisierte Stufenkonzept der Vereinigung aufzugeben und die Inkorporation der DDR über eine Ausdehnung des Währungsgebietes in Angriff zu nehmen, folgte - neben wahltaktischen Motiven - einem wohldurchdachten Kalkül, wozu es im Bonner Kanzleramt, im Forschungsbeirat sowie in der Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen entsprechende Vorarbeiten und umfangreiche strategische Planungen gab. (...) Der Kollaps der DDR-Produktion infolge der Einführung der D-Mark, der Zusammenbruch des Binnenmarktes (die Freiheit der 32 Müslisorten IM) und nachfolgend auch der Exportmärkte in Mittel- und Osteuropa und deren Übernahme durch westdeutsche Firmen: All das wurde von den verantwortlichen Politikern nicht nur vorhergesehen, sondern billigend in Kauf genommen, ebenso die Deindustrialisierung der neuen Länder, die Verödung und Entvölkerung ganzer Landstriche, die Massenarbeitslosigkeit und das Angewiesensein großer Teile der ostdeutschen Bevölkerung auf eine externe Alimentation, die West-Ost-Transfers. (...) Dieser Weg war teuer und schmerzvoll. Er versprach der westdeutschen Wirtschaft jedoch maximale Umsatzsteigerungen, stabile Marktanteile und schnelle Gewinne.")1
Die Wut über die schamlosen Lügen westdeutscher Politiker und ihre salbungsvollen Worte von Freiheit und "blühenden Landschaften", während es einzig und allein um Profite ging, trug und trägt Früchte, leider teilweise auch in der Tradition der schlimmsten deutschen Geschichte. Die Parallelen zu 1929 und den folgenden Jahren muss man nicht herbeireden.
Der oppositionelle "Runde Tisch" der DDR-Bürgerrechtler hatte den "Vorschlag zur umgehenden Bildung einer Treuhandgesellschaft zur Wahrung der Anteilsrechte der DDR-Bürger am Volkseigentum" eingebracht. "Diese Treuhand der DDR sollte, parlamentarisch kontrolliert, das Volkseigentum vor dem Ausverkauf bewahren.")1 Die vorletzte DDR-Regierung unter Hans Modrow rief diese Treuhand am 1. März 1990 ins Leben. Nach der letzten Volkskammerwahl, in der eigentlich die D-Mark gewählt wurde, wurde diese Treuhand begraben. "Von Anteilsrechten der Ostdeutschen an ihrem Eigentum redet keiner mehr. (...)
In dem "neuen Treuhandgesetz" der Regierung de Maizieres geht es nicht mehr um die Bewahrung des Volkseigentums, sondern um seine Abschaffung mit Stumpf und Stiel.")1
§1 "Das volkseigene Vermögen ist zu privatisieren." Investoren sollten sich angesprochen fühlen. Am 3.10.1990 wurde die Treuhand dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Das jetzt folgende Treuhandkonzept ist nicht neu. "Bis ins Detail war es bereits 1960 durch den bundesdeutschen FORSCHUNGSBEIRAT FÜR FRAGEN DER WIEDERVEREINIGUNG DEUTSCHLANDS vorformuliert worden. Nach einer extrem intensiven Analyse der Wirtschaft der DDR beschäftigte man sich dort innig mit der Planung der Übergangszeit nach einer "Wiedervereinigung". Bis in Details, wie das Über-die-Klinge-springen-Lassen des DDR-Fahrzeugbaus, das Zurückfahren der thüringischen Kaliförderung oder die Bereinigung und Übernahme der DDR-Märkte durch die westdeutsche Industrie, gingen diese Planungen.")1
Theo Waigel erstellte der Treuhand einen Freibrief, indem er sie von der Haftung für grobe Fahrlässigkeit freistellte. Der geschaffene rechtsfreie Raum wurde dann für Raub und Zerstörung der Volkswirtschaft der DDR genutzt.
Im Interesse des Profites der BASF verfügte die Treuhandanstalt die Einstellung des Kaliabbaus in Bischofferode. Der Thomas-Müntzer-Schacht wurde geschlossen, obwohl die geförderten Salze von höchster Qualität waren und u.a. Düngemittelgiganten in Skandinavien Großabnehmer waren. Der Kampf der Kali-Kumpel für den Erhalt ihres Schachtes mit Massenstreiks und Hungerstreiks war einer der Höhepunkte des Kampfes gegen die Treuhand. Die Bilder der verzweifelten Kumpel und ihrer Angehörigen trieben mir die Tränen in die Augen. Vor allem vor der Kamera geäußerte Selbstmordgedanken der Beschäftigten erschütterten mich zutiefst, die Verantwortlichen in der Regierung und in den Führungssesseln der Treuhand eher nicht. Auch der Mord an Carsten Rohwedder, den ich persönlich verurteile, brachte offensichtlich niemanden zum Nachdenken. Nur Rolf Hochhuth nahm sich in seinem Stück "Wessis in Weimar" der verzweifelten Lage der DDR-Bürger und ihres Ausgeliefertseins an.
Die Kumpels in Bischofferode verloren ihren Kampf. Das Kalibergwerk "Thomas Müntzer" wurde für 181 Mio. Steuergelder mit Lauge geflutet, einfach unvorstellbar.
BASF triumphierte, die Ost-Konkurrenz wurde abgeschaltet. "178 Millionen Tonnen Kalisalz im Wert von 3,5 Mrd. Euro, das die Region noch 40-50 Jahre wirtschaftlich abgesichert hätte, werden unbrauchbar gemacht.")1
Mir fehlen die Worte, um zu beschreiben, was ich angesichts dieser Vernichtung volkswirtschaftlicher Werte und des Leids der Beschäftigten fühlte.
Auch meine Familie wurde vom zerstörerischen Wirken der Treuhand nicht verschont.
Der Betrieb meiner Eltern wurde Mitte der 90er Jahre von EVT-Stuttgart für'n Appel und 'n Ei aufgekauft, 2 Jahre weiter betrieben, um die Fördergelder abzugreifen. Dann wurde die Immobilie verkauft, der Betrieb eingestellt. Meine Mutter musste im Alter von 56 Jahren umschulen, sinnloserweise, denn niemand wollte sie in ihrem Alter einstellen. Zum Glück erhielt sie immer noch Witwenrente und konnte 2000 in Rente gehen. Meinen Stiefvater, der jünger war, traf es härter. Er erhielt noch 2 Jahre Arbeitslosengeld, hangelte sich durch diverse ABM-Maßnahmen, musste dann aber von seinen Ersparnissen leben als Strafe dafür, dass er zu DDR-Zeiten gut verdient hatte und sparen konnte. Die Trennung von ihrem sozialen Umfeld durch die Arbeitslosigkeit war für meine Eltern nicht von Vorteil. Sie kapselten sich ab und verbitterten.
Noch schlimmer traf es den zweitältesten Bruder meiner Mutter und seine Frau. Mein Onkel hatte in Schichten gearbeitet im Bergwerk und später in der Brikettfabrik, seine Frau ebenfalls, allerdings im Büro. Mein Onkel wollte eigentlich nichts mehr als ein Feierabendbier mit seinen Kollegen und am Wochenende in die Pilze gehen. Die Schließung seines Betriebes raubte ihm sein soziales Umfeld, denn in der DDR war Arbeit mehr als Broterwerb. Als der Kleingarten seiner Schwiegermutter, der ein Zufluchtsort gewesen war, einem Gewerbezentrum weichen sollte und die Schwiegermutter starb, nahm sich erst meine Tante das Leben, indem sie sich im nahegelegenen Tagebausee ertränkte und dann versuchte mein Onkel, sich zu erhängen. Bevor er das in die Tat umsetzen konnte, ereilte ihn der Tod durch Leberversagen. Die Folgen der "Wiedervereinigung" hatte er nur durch erhöhten Alkoholkonsum ertragen können.
Das ging auch 2 meiner Klassenkameraden so. Sie starben weit vor ihrer Zeit, nachdem sie aufgrund des Kahlschlages der Treuhand arbeitslos geworden waren und ihre Perspektivlosigkeit in Alkohol ertränkt hatten.
Mir fällt es schwer, über diese Tatsachen zu schreiben. Es hätte nicht sein müssen. Soziale Sicherheit wiegt mehr als Reisefreiheit.
Glück gehabt
Obwohl es Anfang der 90er Jahre 150'000 arbeitslose Lehrer in Westdeutschland gab, konnten die Lehrer in den Neuen Bundesländern nach der Überstülpung des westdeutschen Schulsystems größtenteils in Lohn und Brot bleiben, wenn auch unter regional unterschiedlichen Bedingungen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt gab es z.B. zunächst nur befristete Arbeitsverträge.
Da ich nun zufälligerweise in Berlin lebte, mussten wir das Westberliner System adaptieren. Lehrer wurden hier größtenteils verbeamtet. In meiner großen Angst vor Arbeitslosigkeit erschien mir die Verbeamtung eine gute Möglichkeit, die Familie dauerhaft finanziell abzusichern. Dafür mussten wir Ostlehrer uns einer doch recht entwürdigenden Gesundheitsprüfung unterziehen und noch einmal eine Prüfungsstunde mit entsprechender Vorbereitung absolvieren. Sogar langjährig aktive Lehrer konnten sich dieser Demütigung nicht entziehen. Eine Weiterbildung zu bundesdeutschem Recht und Schulwesen war ja noch sinnvoll, aber die fachlichen Pflichtweiterbildungen erschienen bezüglich Thematik und Anspruch einfach lächerlich.
Beschämend war, wie man mit den Lehrern umging, bei denen sich Verdachtsmomente einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst ergeben hatten. Das betraf an meiner Schule 2 Kollegen, die direkt aus dem Unterricht geholt wurden "zur Klärung eines Sachverhaltes". Deja-vu.
Sie waren mehrere Wochen vom Dienst suspendiert, worunter sie psychisch sehr litten. Als sie zurückkamen, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hatte, feierten wir eine "Einschulungsparty" mit ihnen.
Mein Mann ließ sich nicht verbeamten. Beim Vergleich seines Gehaltes mit meinen Bezügen wurde mir klar, warum die Schulbehörde so erpicht auf die Verbeamtung der Ostlehrer gewesen war: Bis 2010 erhielten wir weniger Lohn als die Angestellten. Zuletzt waren es 86 % des Tariflohnes der angestellten Lehrer. Angestellte Lehrer mussten in Ost und West nach Tarif bezahlt werden. Beamte konnte man per Anordnung in Ost- und Westbeamte aufteilen und für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlen. Aber ich will mich nicht beklagen. Denn ich behielt meinen Job und meine Arbeitsstelle wurde nicht "abgewickelt", plattgemacht oder billig verscherbelt. Allerdings wurde uns trotz der "Greifswalder Beschlüsse" der KMK, welche 1993 festgelegt hatten, dass Lehrer mit einem DDR-Diplom in zwei Fächern dem westdeutschen Realschullehrer gleichzusetzen sind, nicht das "Amt eines Realschullehrers" verliehen, was dazu führte, dass westliche Bundesländer uns mit geringeren Besoldungsstufen einstellten. Nach meiner Übersiedlung nach Niedersachsen wies man mir dort eine geringere Besoldungsstufe zu als die, die ich 24 Jahre lang in Berlin erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies meine Klage mit der Begründung ab, Beschlüsse der KMK seien nur Empfehlungen und müssten von den Schulbehörden der Länder nicht umgesetzt werden. Auch deshalb verließ ich Niedersachsen und ließ mich in einem Bundesland nieder, das die Gerechtigkeit wieder herstellte.
(wird fortgesetzt und sprachlich sowie inhaltlich aktualisiert)
)1 Quelle: Ausstellungskatalog "Unentdecktes Land", 1. Auflage, Berlin 2019, S. 19, 20, 21, 22, 23, 25
Mit Fassungslosigkeit betrachte ich den stattfindenden Abbau von Demokratie und Menschenrechten, die Missachtung von Völkerrecht und Grundrecht durch die Regierungen dieses Landes und die Regierungen der "Verbündeten", besonders seit 1999 bis heute.
Zu erkennen, dass man auf der "falschen" Seite strandete, ist bitter. Es dauerte lange, bis ich dieser Erkenntnis gestattete, von meinem Denken Besitz zu ergreifen. Es jetzt hier niederzuschreiben, betrachte ich als Therapie, die mir helfen soll, wenigstens für den Rest der mir noch auferlegten Dienstzeit zu funktionieren. Alle anderen Therapien waren zwecklos, weil sie die Ursachen meiner Probleme ignorierten.
Artikel 5 GG wird außer Kraft gesetzt und das Verfassungsgericht schaut zu? IM
In der Umbruchzeit 1989/90 war die Änderung der Verfassung der DDR eines der wichtigsten Ziele der DDR-Bürgerrechtsorganisationen. Außerdem stand auch die Etablierung eines unabhängigen Verfassungsgerichtes auf der Agenda. In der Bundesrepublik gab es eines und die DDR-Bürger empfanden zumindest das als demokratischen Fortschritt.
Aber wie steht es inzwischen mit der Unabhängigkeit dieses Gremiums. Fällt es noch unabhängige Entscheidungen? Ist es noch die höchste richterliche Instanz auf der Basis des Grundgesetzes?
Der folgende von mir hier gekürzt wiedergegebene Artikel aus der Schweizer Zeitung GLOBALBRIDGE fasst so ziemlich alles zusammen, was den Tiefpunkt der Entdemokratisierung in Europa und diesem Land ausmacht.
Wofür gingen die DDR-Bürger eigentlich auf die Straße, wenn das jetzt hier möglich ist? Biermann-Affäre 4.0 oder was?
Die Sanktionierung von publizierenden Einzelpersonen ist eine absolute Schande für Europa!
26. Januar 2026Von: Redaktionin Allgemein, Medienkritik, Politik
(Red.) Die von der EU beschlossene Sanktionierung von Einzelpersonen, die journalistisch und/oder politisch tätig sind, und die in oder auch außerhalb der EU leben, ist konkret die beabsichtigte Abschaffung der Meinungsfreiheit – und sie ist eine absolute Schande für Europa und ein klares Indiz für Europas kulturellen Untergang. (...)
«Keine Nahrung, keine Unterkunft, kein Arzt, kein Anwalt: Der Bundestag hat in aller Stille ein Gesetz beschlossen, das alle mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen bedroht, die von der EU sanktionierten Mitbürgern helfen. Ein deutscher Betroffener kann derweil nicht mal Essen für seine Kinder kaufen.
Von Alexandra Nollok
Will der deutsche Journalist Hüseyin Droĝru überleben, muss er sich illegal helfen lassen: mit Nahrung, medizinischer Versorgung, Unterkunft und allem, was man benötigt. Denn seit Mai 2025 listet ihn die EU in ihrem 17. Russland-Sanktionspaket als „prorussischen Desinformanten„. Dabei hat er nicht einmal über den Krieg in der Ukraine berichtet. Nun sitzt der, anders als von der EU behauptet, ausschließlich deutsche Staatsbürger samt Frau und drei kleinen Kindern, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, mittellos in Berlin.
Seit zwei Wochen verweigern ihm der deutsche Staat und seine Bank sogar den Zugang zum absoluten Existenzminimum. Er könne seine Kinder seither „nicht mit dem Nötigsten wie Nahrung versorgen„, schrieb er kürzlich auf X. Die Weigerung liege wohl vor allem daran, dass es kein Gesetz gibt, das den Umgang mit Sanktionierten im eigenen Land regelt. Denn die EU-Repressionen laufen unter dem Label „außenpolitische Maßnahme“, was eigene Staatsbürger eigentlich ausschließt. Statt dies zu regeln, um den Tod Betroffener zu verhindern, hat der Bundestag jetzt die Repressionen gegen Unterstützer verschärft: Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.
Jede Hilfe verboten
Das „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ hat der Bundestag bereits vergangene Woche verabschiedet. In den Leitmedien kam das allerdings nicht vor, nur einige kleinere Publikationen wie das ND berichteten darüber.
Die fehlende Berichterstattung könnte unter anderem (aber nicht nur) daran liegen, dass der Bundestag den Vorstoß als bloße „Anpassung an EU-Mindeststandards für die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen“ vermarktet. Bisher waren Unternehmen, die Sanktionen umgingen, oft mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und entsprechenden Geldbußen konfrontiert, die zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro variierten, wie es heißt. Das neue Gesetz definiere dies nun als Straftat mit Geldstrafen zwischen ein bis fünf Prozent des Jahresumsatzes oder konkret zwischen acht und 40 Millionen Euro.
Was wie ein gewöhnlicher, demokratischer Rechtsrahmen klingt, vom Bundestag verharmlosend „Harmonisierung“ (mit dem EU-Recht) genannt, kann allerdings auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen hilft. Das erfährt man im Gesetzentwurf: Danach sind Verträge aller Art mit Sanktionierten, außerdem Honorare, Spenden, Zuwendungen mit Geld, Bedarfsgütern oder Dienstleistungen an Betroffene wie Droĝru strafbar. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, für bis zu fünf Jahre im Gefängnis zu landen, in „besonders schweren Fällen“ bis zu zehn Jahre.
Bürokratische Todesstrafe
Bezüglich verbotener „Dienstleistungen“ nennt der Gesetzentwurf zum Beispiel „die Erbringung einer Rechtsberatung“, den „Abschluss oder Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags“ oder eine „Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistung“, was auch Internetzugänge und die Telekommunikation betrifft.
Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die Straße setzen, Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften sämtliche Verträge mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Sogar Anwälten ist es unter Androhung einer Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten rechtlich zu vertreten. Die „Kaltgestellten“ dürfen sich demnach nicht einmal juristisch verteidigen, auch wenn die Regierungsvertreter in diversen Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten.
Man kann mit Fug und Recht konstatieren, dass die Bundesrepublik gemeinsam mit nicht gewählten EU-Vertretern eine bürokratische Todesstrafe gegen unliebsame Personen eingeführt hat, die gegen kein Gesetz verstoßen haben, sondern lediglich etwas veröffentlicht haben, was Politikern und Bürokraten nicht gefällt. Eine Floskel im Gesetzestext, wonach humanitäre Nothilfe unter strengen Vorgaben nicht bestraft werden solle, dürfte mangels Definition nicht viel an der Situation Betroffener ändern.
Es kann jeden treffen
Der Fall Droĝru verdeutlicht überdies, dass es faktisch jeden treffen kann, der den Herrschenden politisch nicht genehm ist, auch ganz ohne Verbindungen zu Russland oder entsprechende Berichterstattung. So wird dem Familienvater im Sanktionspapier ohne jeden Beleg vorgeworfen, seine inzwischen gesperrte Medienplattform red.media müsse wohl Verbindungen zu Russland haben, weil einzelne Mitarbeiter früher einmal, also vor deren Verbot, für russische Medien gearbeitet hätten.
Weiterhin rügt die EU in ihrem Erguss voller Rechtschreib- und Grammatikfehler (hier zum besseren Verständnis ausgebessert), dass Droĝru seine Medienplattform genutzt habe, „um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische Gruppierungen wie die Hamas“.
Konkret habe er die Besetzung einer deutschen Universität gegen die israelischen Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefilmt, „um Bilder des Vandalismus“ durch „anti-israelische Randalierer“ zu veröffentlichen. Dies habe „die Stabilität und Sicherheit in der Union untergraben oder bedroht“ und letztlich Russland in die Hände gespielt. Dass es Aufgabe von Journalisten ist, die Realität zu dokumentieren – nichts anderes hat Droĝru getan –, interessiert die EU kein bisschen.
Das ist nicht alles: Als sein Anwalt, den er nun nicht mehr haben dürfte, auf mehrfaches Nachhaken nach Monaten „Belege“ von der EU erhielt, war das Staunen groß: kein Wort über propalästinensische Proteste, kein einziger Nachweis für angebliche russische Verbindungen. Stattdessen präsentierten sie einige X-Beiträge des „Dissidenten“, in denen er sich kritisch über die deutsche Politik geäußert hatte.
Exempel statuiert
Neben Droĝru hat es bekanntlich auch andere westliche Bürger getroffen, darunter die deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp. Beide leben allerdings in Russland, wodurch sie viel weniger betroffen sind. Allerdings hat sie die EU damit faktisch ins Exil geschickt, da sie nicht mehr durch EU-Gebiet nach Deutschland einreisen dürfen, nicht einmal zu Familienbesuchen.
Besonders populär wurde der Fall des ehemaligen Schweizer Obersts und Militäranalysten Jacques Baud, der in Brüssel lebt, also im Herzen der EU. Er landete Mitte Dezember auf der Sanktionsliste – und sitzt entsprechend in Belgien mit einem ähnlichen Schicksal fest. Denn zurück in die Schweiz darf er nicht. Immerhin scheint nun, nach gut einem Monat, die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel dagegen interveniert zu haben.
Doch das Problem wäre für Baud wohl selbst durch eine Ausreise in sein Nicht-EU-Heimatland Schweiz nicht gelöst. Denn viele Banken aus Drittstaaten, darunter die Schweiz, beteiligen sich präventiv am Sanktionsregime, um weiterhin reibungslos Geschäfte mit EU-Unternehmen und -Bürgern abwickeln zu können. Genau das will die EU damit wohl bewirken: präventiv Gehorsam durch präventive Einschüchterung – vor allem von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern.
Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in der EU ist damit endgültig tot. Das deutsche Grundgesetz, das diese vorschreibt, gilt nicht mehr. Statt Grundrechten droht jedem, der öffentlich politische Ansichten äußert, die seiner Regierung nicht gefallen, die neue bürokratische Todesstrafe – ohne Prozess, ohne Anhörung, ohne Unschuldsvermutung. Droĝru, Lipp, Röper, Baud und einige andere europäische Bürger sind die Unglücklichen, die der Vernichtungswahn der Herrschenden gegen „Feinde im Inneren“ zuerst getroffen hat. Man hat an ihnen ein Exempel statuiert. Viele andere könnten folgen. www.globalbridge.ch
Der allseits gescholtene "Bock" hinter der "Brandmauer" wird zum "Gärtner" der Demokratie - die "demokratischen" Parteien lassen die Maske fallen - GRÜNE und LINKE enthalten sich ihrer demokratischen Pflicht. IM
Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen.
02. Februar 2026 um 10:00Ein Artikel von: Tobias Riegel
Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen.
Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND oder Berliner Zeitung berichten. Overton geht in diesem Artikel auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten:
„Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“
Lange Haftstrafen möglich
ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen:
„Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“
Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft.
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach.
Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen.
Das Parlament nickt ab
Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?”
Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ beschrieben.
„Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“
Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link. Laut Multipolar wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper.
Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt:
„Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“
Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln.
Titelbild: New Africa/shutterstock.com
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05. Februar 2026Von: Sabiene Jahn in Geschichte, Militär, Politik
Tief im Wald von Märkisch-Oderland steht ein Bauwerk aus Beton, Stahl und Funktechnik. Errichtet für den Atomkrieg – und heute unfreiwillig Teil eines politischen Konflikts, der mit dem Kalten Krieg mehr gemeinsam hat, als vielen lieb ist. Der „Bunker Wollenberg“ ist ein Museum. Ein Ort der Erinnerung. Ein Ort der Technikgeschichte. Doch seit Wochen wird er nicht mehr nur als historischer Ort gelesen. Er ist zur Projektionsfläche geworden. Für neue Feindbilder. Für neue Sicherheitslogiken. Für eine staatliche Praxis, die immer häufiger mit Verdacht beginnt – und mit Untersuchungshaft endet. An diesem Ort lässt sich beobachten, wie schnell Geschichte wieder Gegenwart wird. Und zwar durch politische Deutung.
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Der Wald bei Wollenberg wirkt unscheinbar. Kiefern, sandiger Boden, ein flacher Höhenzug im äußersten Osten Brandenburgs, im Landkreis Märkisch-Oderland, wenige Kilometer westlich von Bad Freienwalde und keine siebzig Kilometer von der polnischen Grenze entfernt. Die Zufahrt führt über schmale Landstraßen, vorbei an Dörfern, die still wirken und abseits jeder touristischen Route liegen. Kein Hinweisschild. Keine Landmarke, die Bedeutung ankündigt. Nichts, was darauf vorbereitet, was hinter diesem Wald beginnt. Erst tief im Forst, auf dem Gebiet der Gemeinde Höhenland, Ortsteil Wölsickendorf-Wollenberg, steht ein schlichtes Tor. Dahinter beginnt das Militärhistorische Sonderobjekt 301.
Wer diesen Ort heute betritt, findet nicht Ausstellungsraum und Glasvitrine. Er betritt einen ehemaligen militärischen Sperrbezirk, errichtet in den frühen achtziger Jahren als westlichster Führungspunkt eines geheimen Nachrichtennetzes der Warschauer Vertragsstaaten. Ein Ort, der jahrzehntelang auf keiner zivilen Karte verzeichnet war. Erst ein einzelner Metallmast, aus dem Boden ragend wie ein technisches Relikt, verrät, dass dieser Ort nie gewöhnlich war. Was hier verborgen liegt, ist eine komplette Architektur des Kalten Krieges – gebaut für den Moment, in dem Kommunikation weitergehen sollte, wenn alles andere zerstört wäre.
Der Zugang führt durch ein Tor, das mehr verspricht als es zeigt. Dahinter beginnt ein System aus Beton, Drucktüren und Gängen. Was hier entstand, war kein gewöhnlicher Funkposten. Es war Teil eines der ehrgeizigsten Kommunikationsprojekte des Kalten Krieges – des troposphärischen Nachrichtenverbindungssystems „BARS“. Der Name des Systems war selbst Teil der militärischen Semantik. „BARS“ ist das russische Wort für Schneeleopard. Ein Tier, das für lautlose Bewegung, große Reichweite und Unsichtbarkeit steht. Der Codename sollte verschleiern und zugleich ein Versprechen transportieren, ein Netz, das nicht sichtbar ist und im Ernstfall dennoch funktioniert. Troposphärenfunk – für Laien ein sperriger Begriff – bezeichnet ein Verfahren, bei dem Funksignale an der unteren Atmosphärenschicht, der Troposphäre, gestreut werden. Die Signale werden in flachem Winkel in den Himmel gesendet, dort an feinen Luftschichtungen gebrochen und können so Entfernungen von mehreren hundert Kilometern überbrücken – unabhängig von Kabeln, Leitungen oder Satelliten.
Der militärische Vorteil lag auf der Hand. Selbst nach der Zerstörung aller Bodeninfrastruktur, selbst nach einem atomaren Erstschlag, sollte dieses Netz weiter funktionieren. Es war als Rückgrat strategischer Führung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) konzipiert – für den äußersten Ausnahmezustand. „BARS“ spannte ein geschlossenes Netz quer durch den Warschauer Pakt, von der DDR über Polen, die Tschechoslowakei und Ungarn bis in die Sowjetunion, weiter nach Rumänien und Bulgarien. In festen Abständen lagen Relaisstationen, die die Signale aufnahmen, verstärkten und weiterleiteten. Jede Station war Teil einer Achse, jede Achse Teil eines redundanten Gesamtsystems. Der Ausfall einzelner Punkte sollte das Netz nicht lahmlegen.
Wollenberg trug die Kennung „301“ – der westlichste Führungspunkt dieses Systems, unmittelbar an der Nahtstelle zum NATO-Gebiet. Von hier aus liefen die Verbindungen nach Osten. Dass dieses Netz jahrzehntelang nahezu vollständig geheim blieb, erklärt den enormen baulichen Aufwand. Die sichtbaren Antennen sollten täuschen, die oberirdischen Gebäude zivile Nutzung suggerieren. Die eigentliche Schaltzentrale lag tief unter der Erde – abgeschottet, geschützt, vorbereitet auf einen Krieg, der nie eintreten durfte.
Der Vergleich führt unweigerlich in die Gegenwart. Auch heutige militärische Infrastruktur nutzt gezielt physikalische und geographische Besonderheiten, um globale Operationen zu ermöglichen. Ein prominentes Beispiel ist die US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz, die eine Schlüsselrolle im amerikanischen Drohnenkrieg spielt. Der Grund, weshalb Ramstein diese Funktion einnimmt, liegt in der Physik. Funksignale zwischen Drohnen im Nahen Osten und Steuerzentren in den USA können die Erdkrümmung nicht direkt überwinden. Satelliten allein reichen für die notwendige Echtzeitsteuerung nicht aus. Es braucht einen erdgebundenen Relaispunkt, der Signale bündelt und nahezu verzögerungsfrei weiterleitet. Ramstein liegt exakt in jener geographischen Zone, in der diese Verbindung technisch stabil möglich ist.
Auch hier also die Nutzung von Mathematik, Funkphysik, Erdkrümmung und Atmosphärenschichten für militärische Zwecke. Der Unterschied zu Wollenberg ist jedoch grundlegend. „BARS“ war als defensive Infrastruktur konzipiert – zur Sicherung von Befehlsketten im äußersten Notfall. Ramstein hingegen ist Teil einer operativen Tötungsarchitektur. Über die Relaisstation werden Zielkoordinaten, Bilddaten und Steuersignale übertragen, die es ermöglichen, Menschen tausende Kilometer entfernt gezielt zu töten – ohne Gerichtsverfahren. Die gleiche Wissenschaft dient in Ramstein der Exekution auf Distanz.
Gerade an dieser Stelle ist eine nüchterne Einordnung notwendig. Denn weder die technische Realität der Anlage in Wollenberg noch die Person ihres heutigen Betreibers und des Vereins, die sich um das einzigartige Museum in Deutschland kümmern, rechtfertigen jene Verdachtsmuster, die sich in der aktuellen politischen Atmosphäre rasch verselbständigen.
Falko Hartmann ist kein Militärplaner, kein Nachrichtendienstler, kein politischer Akteur. Er ist gelernter Freileitungsmonteur, ein Techniker mit ausgeprägtem Sinn für Infrastruktur, Ordnung und Funktion. Menschen aus seinem Umfeld beschreiben ihn als jemanden, der gern allein arbeitet, konzentriert, zurückgezogen – aus Neigung. Seine berufliche Qualifikation und sein praktischer Blick auf Technik erklären eher, warum ihn ein solches Objekt fesseln kann, als dass sie irgendeinen konspirativen Schatten werfen würden. Hier geht es um den Erhalt und die Erklärbarkeit einer untergegangenen Infrastruktur, die einst zum Zweck der Abschreckung gebaut wurde – und die als Mahnung erhalten bleiben soll. Dass Hartmann auf dem Gelände des ehemaligen Sonderobjekts lebt, hatte einen wichtigen Grund. Das Areal umfasst rund zehn Hektar und war über Jahre Ziel von Vandalismus und unbefugtem Betreten. Es musste dauerhaft beaufsichtigt werden.
Auch technisch entzieht sich der Ort jeder Fantasie von Reaktivierung. Das troposphärische System „BARS“ existierte ausschließlich als multinationaler Verbund. Der Betrieb endete spätestens 1990. Ohne Gegenstellen, ohne Frequenzzuweisungen, ohne operative Führung ist eine Wiederinbetriebnahme ausgeschlossen. Erhalten sind bauliche Strukturen – nicht das System. Zur militärischen Verschleierung gehörte auch eine ausgefeilte Tarnarchitektur. Die Anlage in Wollenberg war offiziell als militärische Flugwetterstation deklariert, intern trug sie den taktischen Tarnnamen „TUSHURKA“. Gemeinsam mit den baugleichen Stationen 302 bei Bad Sülze und 303 bei Königsbrück machte sie das strategische Troposphären-Nachrichtensystem komplett. Die eingesetzte Funktechnik vom Typ R-417 „BAGET-S“ war für mehrere Richtungen ausgelegt und ermöglichte über Dutzende Kanäle die Kopplung mit anderen Knotenpunkten des Netzes. Heute steht die Anlage unter Denkmalschutz. Der Verein hat sie in jahrelanger Arbeit restauriert, technische Abläufe nachvollziehbar rekonstruiert und Fahrzeuge sowie Funktechnik wieder funktionsfähig gemacht. Ein aktives Amateurfunk-Relais (DB0WOL) ist Teil der heutigen Nutzung. Die Präsentation zielt auf Verständlichkeit. Besucher sollen erleben können, wie dieses System funktionierte – als reale Infrastruktur eines vergangenen Sicherheitsdenkens.
Dass dennoch Argwohn entsteht, verweist weniger auf den Ort als auf den Zustand der Debatte. In Zeiten erneuerter Bedrohungsnarrative wächst der Drang, technische Relikte in neue Feindbilder einzubauen. Der Argwohn ersetzt die Prüfung, die Projektion die Analyse. Der britische Ökonom Robert Skidelsky beschreibt diesen Mechanismus als „Military Keynesianism“. Den Versuch, ökonomische Stagnation und industrielle Schwäche durch permanente Aufrüstung zu kompensieren. Wo Wachstum fehlt, wird Sicherheit zur Ersatzökonomie. Wo Finanzierung schwer vermittelbar ist, liefert Hysterie das Argument. In einem solchen Klima wird nicht mehr zuerst gefragt, was konkret nachweisbar ist, jedoch was politisch „ins Bild“ passt – und wie schnell ein Fall als Symbol verwertbar wird.
Der Weg in den Bauch des Bauwerks ist lang. Hundertfünfzig Meter schmaler Gang, dicke Betonwände, schwere Stahltüren. Oben Nachrichtentechnik, unten Infrastruktur für’s Überleben – neben Generatoren, Filteranlagen und Überdrucksystemen, Schlafräume, Strategieräume, Büros oder Filmsaal. Ein autarkes Biotop für fünfzehn bis zwanzig Menschen. Im Dispatcherraum wird der Zweck greifbar. Hier liefen Leitungen zusammen, hier wurde geschaltet, überwacht und weitergeleitet. Gäste sehen Technik, Karten, Bedienplätze. Die Vereinsmitglieder erklären diese Technik als Mahnung. Führungen, Projekttage, Veranstaltungen, auch für Schulklassen, sollen Geschichte begreifbar machen, und nicht verherrlichen. Gerade das „Erlebbar-Machen“ ist hier Didaktik. Es soll zeigen, wie tief Staaten bereit sind, in Beton, Funk und Befehlsketten zu investieren, wenn sie sich in einem permanenten Bedrohungsdenken einrichten und, wie wenig Platz in diesen Planungen für die Zivilbevölkerung bleibt.
Der Bunker ist kein nostalgisches Relikt. Er ist ein Archiv einer untergehenden Epoche. Und genau das macht ihn heute wieder relevant. Der atomare Schlagabtausch ist Geschichte. Geblieben ist die Logik der Feindbilder. Auch der Verein „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe“ nutzte wegen der räumlichen Nähe seiner Mitglieder die Räumlichkeiten vor einigen Jahren zeitweise für Versammlungen. Falko Hartmann war neben dem Vereinsvorsitz im Museums auch im Hilfsverein Vorstandsmitglied. Der Bunker selbst war jedoch weder Umschlagplatz noch Lagerort für Hilfsgüter. Diese organisatorische Trennung ist aus Sicht des Vereins in Wollenberg klar und bewusst gezogen worden. Für Außenstehende ist diese Unterscheidung massgebend, weil sie den Ort von einer naheliegenden, aber falschen Dramaturgie entkoppelt. Der Bunker ist Kulisse in einem aktuellen Konflikt, aber nicht dessen logistisches Herz.
Am 21. Januar 2026 kulminierte die Entwicklung allein in den Amtsstuben. In Berlin und Brandenburg ließ der Generalbundesanwalt zwei Personen festnehmen. Im Zentrum der Vorwürfe, der Verein „Friedensbrücke“. Der Vorwurf lautet Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der Verein bestreitet dies und verweist zu dem auf fehlende Akteneinsicht.
Für Leser, die die Vorgeschichte nicht kennen, ist eine methodische Trennung entscheidend. Was ist gesichert, was ist Vorwurf, und was ist die Struktur, die solche Fälle überhaupt plausibel macht? Gesichert ist, dass gegen Vereinsumfelder ermittelt wird, dass es Durchsuchungen gab und dass die Vorwürfe über § 129b StGB für die Öffentlichkeit im parallelen Komplex über Agententätigkeit gerahmt werden, der dem Verein nicht zugeordnet werden kann. Strittig ist nicht, dass der Verein Hilfstransporte organisierte, strittig ist die rechtliche und politische Deutung dessen, was insgesamt an Hilfsgütern geliefert wurde und wem es objektiv zugutekam. Genau an dieser Schnittstelle beginnt jene Verschiebung, die in geopolitisierten Zeiten immer häufiger zu beobachten ist. Handlungen werden nicht mehr primär nach ihrem konkreten Inhalt bewertet. Stattdessen nach ihrer Einordnung in ein Bedrohungs- und Loyalitätsnarrativ.
Diese Verschiebung funktioniert wie eine Kaskade. Wer Gebiete, Strukturen oder Akteure als sanktioniert oder terroristisch einstuft, verändert in einem Schritt den rechtlichen Status von Handlungen. Aus „Hilfe“ wird „Ressourcenzufluss“, aus „Transport“ wird „Unterstützung“, aus „Kontakt“ wird „Netzwerk“. Der Effekt ist sozialer Natur. Es entsteht ein Raum, in dem die Unschuldsvermutung faktisch erodiert, weil die Deutung der Handlung bereits vor ihrer Beweisführung festgelegt wird. Für Betroffene bedeutet das eine Umkehr der Last. Nicht der Staat muss zuerst den Tatkern überzeugend darlegen, die Zivilgesellschaft muss im Vorfeld beweisen, dass ihr Handeln nicht „falsch gelesen“ werden kann. Das ist geradezu skurril.
Falko Hartmann sitzt seit nunmehr 14 Tagen in Untersuchungshaft. Nach Angaben aus dem Vereinsumfeld ist unklar, wo genau. Er ist bislang nicht nach Hause zurückgekehrt. Dass sich selbst solche Basisinformationen in Luft auflösen – wo ist jemand, wie geht es ihm, wer erreicht ihn – ist in Verfahren dieser Art mehr als ein Randdetail. Es zeigt, wie schnell ein Mensch aus der normalen Öffentlichkeit herausgelöst wird, noch bevor die Kernfrage beantwortet ist, die in einem Rechtsstaat am Anfang stehen müsste: Was ist beweisbar? (Hervorhebung durch die Redaktion.)
Auch der Versuch, in den letzten Tagen über anwaltliche Kanäle Klarheit zu gewinnen, lief ins Leere. Eine von der Autorin angefragte Karlsruher Kanzlei antwortete auf die Frage nach einer möglichen Verteidigung mit einem formellen Hinweis auf die anwaltliche Schweigepflicht. Man könne weder bestätigen noch dementieren, ob ein Mandatsverhältnis bestehe – unabhängig davon, ob als Wahl- oder Pflichtverteidigung. Die Auskunft ist juristisch korrekt. Zugleich unterstreicht sie die faktische Abschottung, in der sich die Angelegenheit bewegt. Selbst grundlegende Informationen über die Verteidigungssituation bleiben der Öffentlichkeit und selbst nahestehenden Dritten vorerst entzogen.
Ein ähnliches Bild ergab sich im Kontakt mit dem Landeskriminalamt Brandenburg. Auch dort wurde auf Zuständigkeitsfragen an die Bundesanwaltschaft verwiesen. Formal ist dieses Vorgehen nachvollziehbar. Faktisch aber bedeutet es Zeitverlust – in einer Phase, in der Angehörige, Freunde oder Unterstützer kaum Möglichkeiten haben, überhaupt Kontakt aufzunehmen oder Hilfe zu organisieren. Gerade in den ersten Tagen nach einer Festnahme ist diese Zeit entscheidend. Diese Praxis bestätigte sich auch in einer schriftlichen Antwort der Bundesanwaltschaft Karlsruhe an die Autorin, in der unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte, laufende Ermittlungen und die Strafprozessordnung nahezu jede weitergehende Auskunft verweigert wurde.
Und dabei geht es um ganz praktische Fragen wie, wer stellt sicher, dass seine Interessen frühzeitig und unabhängig gewahrt werden? Nach Angaben aus dem Umfeld von Falko Hartmann wurde offenbar am Tag seiner Festnahme zunächst ein Anwalt aus der Situation heraus kontaktiert, weil der eigentlich vorgesehene Rechtsbeistand nicht erreichbar war. Erst später stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen früheren Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft handeln könne. Ob und in welchem Umfang daraus ein Mandat entstand, ist öffentlich nicht bekannt. In einem politisch hochaufgeladenen Verfahren wirft eine solche Konstellation jedoch zwangsläufig Fragen nach Unabhängigkeit und Vertrauensverhältnis auf.
Dass Falko Hartmann heute in Untersuchungshaft sitzt, trifft den Verein unvorbereitet. „Wir finden das alles so absurd“, sagt Michael Schöneck, der Kassenwart des Vereins „Bunker Wollenberg“. „Und wir haben keinen Ansprechpartner.“ Vor allem habe es offenbar aber Falko völlig überraschend getroffen,“ meint Schöneck. „Dass man zu so drastischen Mitteln greift – damit hat er einfach nicht gerechnet.“ Es ist die juristische Dimension und das unerwartete Gefühl, unter Generalverdacht zu stehen. Hartmann habe jahrzehntelang auf dem Gelände gewohnt. Aus praktischer Notwendigkeit. Das Areal müsse bewacht werden. In den Anfangsjahren habe es immer wieder illegale Zutrittsversuche gegeben – Menschen aus der Szene, die keine Achtung vor Privatbesitz hätten. Heute sei es ruhiger. „Eine Frau zu finden ist hier schwierig“, sagt Schöneck und lacht kurz. „Das hält kaum jemand lange aus.“ Dann wird er wieder ernst. „Falko hat nichts Böses getan.“
Im Gespräch wird deutlich, dass für Michael Schöneck und viele aus dem Umfeld eine andere politische Prägung wirkt als in westdeutschen Debatten oft angenommen. Die Freund-Feind-Logik zwischen Ost und West erscheint ihm künstlich. „Wenn man wirtschaftlich eng zusammenarbeitet, ist die Kriegsgefahr geringer“, sagt er. So habe man das in der DDR verstanden – unabhängig von ideologischen Spannungen. Die Russen als Feinde zu empfinden, falle vielen Ostdeutschen bis heute schwer. Auch weil die Geschichte komplexer sei, als heutige Narrative nahelegen. Nach der „Wendelung“, wie Schöneck es nennt, sei vieles umgedreht worden. Alte Gewissheiten verschwanden, neue Deutungen traten an ihre Stelle. Falko Hartmann war im Donbass als Helfer in einer Zeit lange vor der heutigen juristischen Einstufung. Damals sei humanitäre Hilfe kein politisches Statement gewesen. Es war Selbstverständlichkeit, wie es für das Deutsche Rote Kreuz oder die United Nations (UN) gilt. Die gegenwärtige Hysterie nehme man in Wollenberg wahr, lasse sie aber kaum an sich heran. „Unser Umfeld kennt uns“, sagt Schöneck. „Die wissen, was wir für Menschen sind.“ Es seien überwiegend unpolitische, technikaffine Leute, deren Interesse der Funktion und der Geschichte gelte – nicht geopolitischen Parolen. Hier in Wollenberg gehe es weiter. Führungen, Instandhaltung, Vereinsarbeit. Unabhängig davon, was „irgendwo tief im Westen“ diskutiert werde.
Mit der Inhaftierung von Falko Hartmann ist der Fall jedoch nicht abgeschlossen. Er ist Teil einer größeren Konstellation, die erst in den Tagen nach den Festnahmen sichtbar wurde. Am 22. Januar 2026 teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass neben Hartmann auch der russische Staatsangehörige Suren Feliksovich Avdjan in Untersuchungshaft genommen worden sei. Sie arbeiteten beide Hand in Hand, wie das im Verein einer kleinen Hilfsorganisation notwendig und üblich ist. Beide werden der Unterstützung der als „terroristisch“ eingestuften Volksrepubliken Donezk und Lugansk beschuldigt. In der offiziellen Darstellung der Bundesanwaltschaft heißt es, sie hätten seit 2016 in herausgehobenen Positionen innerhalb eines Vereins agiert, Hilfsgüter, Medizinprodukte und angeblich auch Drohnen in den Donbass organisiert sowie finanzielle Mittel aus Deutschland weitergeleitet. Der Verein widerspricht dieser Darstellung ausdrücklich. Die Lieferung von Drohnen oder Drohnentechnik habe zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Entsprechende Vorwürfe seien unzutreffend. Die Hilfstransporte hätten ausschließlich aus humanitären Gütern wie Lebensmitteln, Kleidung, Kinderspielzeug oder medizinischem Material bestanden und seien dokumentiert worden. Die genannten Geldbeträge entsprächen den bekannten Finanzflüssen. Der Vorwurf der Drohnenlieferungen werde als haltlos zurückgewiesen.
Damit erhält das Verfahren eine zusätzliche Dimension. Es richtet sich gegen ein transnationales humanitäres Netzwerk (Verein Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.), das nun strafrechtlich als sicherheitsrelevant interpretiert wird. Die Ermittlungen betreffen damit zugleich einen russischen Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Deutschland, und berühren unmittelbar konsularische, völkerrechtliche und diplomatische Ebenen. Was aber, wenn sich die politische und völkerrechtliche Bewertung dieser Gebiete künftig verändert? Wenn internationale Vereinbarungen neue Zuständigkeitsregelungen schaffen? Würden heutige Vorwürfe dann ihre Grundlage verlieren? Und was bedeutet das für Menschen, die in einer Übergangsphase kriminalisiert werden, während die Ordnung selbst noch im Fluss ist?
In diese Phase internationaler Vermittlung und politischer Übergangsregelungen fällt auch die konkrete Arbeit des Vereins vor Ort. Nach Angaben aus dem Umfeld der Beteiligten bestand sie in den Jahren ab 2015/ 2016 vor allem aus klassischer humanitärer Unterstützung, der Versorgung von Zivilisten in besonders kritisch betroffenen Regionen mit Lebensmitteln, Trinkwasser, Babynahrung, Kleidung und medizinischem Material. Hinzu kamen organisatorische Hilfen bei Evakuierungen von Familien aus dem unmittelbaren Krisengebiet, insbesondere von Müttern mit kleinen Kindern, in provisorische Erholungs- und Schutzlager am Asowschen Meer. Dort wurden zeitweise sogenannte Pionierlager genutzt, um Kindern zumindest vorübergehend Sicherheit und Stabilität zu ermöglichen. Ein Schwerpunkt lag auch auf psychosozialer Unterstützung. In Gorlowka, Donezk und später auch in Deutschland organisierte der Verein Malwettbewerbe und Ausstellungen mit Zeichnungen von Kindern aus den Kriegsgebieten. Die Bilder dokumentierten Alltag, Angst und Verlust, und dienten zugleich als Versuch, traumatische Erfahrungen zu verarbeiten. Die Ausstellungen wurden öffentlich gezeigt und waren Teil einer bewusst zivilen Erinnerungsarbeit. (Hervorhebung durch die Redaktion.)
Falko Hartmann war an diesen Projekten beteiligt, wo immer organisatorische oder logistische Hilfe benötigt wurde. Seine Tätigkeit bewegte sich dabei im Rahmen jener humanitären Praxis, die in internationalen Konflikten seit Jahrzehnten üblich ist. Hilfe für Nichtkombattanten – also für Menschen, die nicht kämpfen, keine Waffen tragen und nicht Teil militärischer Einheiten sind. Für Zivilisten, für Familien, für Kinder, für Alte und Kranke, unabhängig von politischen Loyalitäten. Dass diese Arbeit heute strafrechtlich neu interpretiert wird, verweist auf ein strukturelles Defizit der öffentlichen Debatte. Weder die inhaltlichen Regelungen der Minsker Vereinbarungen noch die humanitären Bedürfnisse der betroffenen Regionen wurden in westlichen Leitmedien über Jahre hinweg differenziert vermittelt. Der Konflikt wurde weitgehend in geopolitischen Kategorien erzählt. Dabei ist der zeitliche und rechtliche Kontext für die Jahre ab 2016 von zentraler Bedeutung. Nach den Statusreferenden vom 11. Mai 2014, in denen in Donezk und Luhansk über weitgehende Selbstbestimmung abgestimmt wurde, folgten 2014 und 2015 internationale Vermittlungsprozesse. Diese mündeten in die Minsker Vereinbarungen. Die Minsker Abkommen von 2014 und 2015 sahen ausdrücklich einen besonderen Status für Teile der Regionen Donezk und Luhansk innerhalb der Ukraine vor. Vorgesehen waren Formen regionaler Selbstverwaltung, eigene sprachliche und kulturelle Rechte sowie eine Sonderverwaltung. In der internationalen Dokumentation – unter anderem durch OSZE und UN – ist in diesem Zusammenhang von einem „special status“ für diese Gebiete die Rede.
Dieser Sonderstatus bedeutete keine formelle Abspaltung und keine Eingliederung in einen anderen Staat. Er war als verfassungsrechtlicher Rahmen innerhalb der Ukraine konzipiert. Für die Jahre ab 2015 und 2016 war diese Regelung der maßgebliche völkerrechtliche Bezugspunkt. Der entscheidende Punkt ist der Terminus. Während in politischen Debatten häufig von „Sezession“, „Annexion“ oder „Abspaltung“ gesprochen wurde – Begriffe, die vor allem in westlichen Medien mit der Krim, mit „Separatismus“ und „Unabhängigkeit“ verknüpft wurden –, zielten die Minsker Texte für die Donbassgebiete auf Selbstverwaltung und Sonderrechte innerhalb der Ukraine. Dass in öffentlichen Texten unterschiedliche Begriffe verwendet wurden, erklärt sich dann aus gegenläufigen geopolitischen Bewertungen. Diese Einordnungen wurden in der öffentlichen Darstellung oft vermischt. Juristisch und chronologisch sind sie jedoch klar zu trennen: Die Ausrufung der Volksrepubliken erfolgte 2014. Die Minsker Regelungen mit Sonderstatus folgten 2015. Die behauptete Eingliederung in die Russische Föderation markiert erst im Jahr 2022 eine spätere, davon getrennte Zäsur, dem ein öffentliches Freundschafts- und Beistandsabkommen mit der Russischen Föderation folgte und von russischer Seite bei den Vereinten Nationen angezeigt wurde.
Für Hilfsorganisationen, die ab 2016 in der Region tätig waren, stellte sich die Situation daher eben nicht als Unterstützung eines abgespaltenen Staatsgebildes dar, sondern als humanitäre Arbeit in einem Gebiet, dessen Status Gegenstand internationaler Vereinbarungen und diplomatischer Prozesse war. In einem solchen Kontext war Hilfe für die Zivilbevölkerung nicht politische Parteinahme, sondern entsprach dem Selbstverständnis internationaler humanitärer Arbeit, unabhängig von territorialen Streitfragen.
Für den Verein wird deshalb die rückwirkende Neubewertung der deutschen Behörden ausdrücklich bestritten. Die Vereinsvorsitzende Liane Kilinc verweist darauf, dass die Arbeit der „Friedensbrücke“ in den Jahren ab 2016 wiederholt und umfassend geprüft worden sei, insbesondere durch die Finanzbehörden. „In den Jahren 2016 bis 2018 sind sämtliche Belege noch in Papierform vorgelegt worden, später digitalisiert.“ Die Gemeinnützigkeit sei mehrfach bestätigt und bis 2025 verlängert worden. Beanstandungen habe es nicht gegeben. Alle Geldflüsse und Hilfstransporte seien dokumentiert worden. „Alles war sauber“, sagt Kilinc rückblickend. „Und plötzlich soll rückwirkend alles kriminell gewesen sein?“ Vorwürfe, wonach diese Arbeit Teil einer „kriminellen Vereinigung“ gewesen sei, erscheinen vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig. Sie betreffen Tätigkeiten, die jahrelang offen, dokumentiert und behördlich überprüft wurden – in einer Phase, in der der politische Status der Region selbst noch Gegenstand internationaler Vereinbarungen war.
Diese Eskalation blieb international nicht unbeachtet. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, griff den Fall wenige Tage später in ihrer wöchentlichen Pressekonferenz auf. Sie sprach von einer inakzeptablen und rechtlich nicht haltbaren Interpretation humanitärer Hilfe als Terrorunterstützung. Russland habe offiziell um Aufklärung gebeten und konsularischen Zugang eingefordert. Die Verfolgung russischer Staatsbürger in Deutschland, so Sacharowa, habe inzwischen systematischen Charakter und diene der Einschüchterung sowie der Dämonisierung Russlands in der deutschen Öffentlichkeit. Ihre rhetorische Frage – „Was ist mit den Menschenrechten?“ – markiert den Punkt, an dem aus einem nationalen Ermittlungsverfahren ein diplomatischer Konflikt wird. Es zeigt auch, wie stark der Fall über seine juristische Ebene hinaus aufgeladen ist. Was als Ermittlungsverfahren begann, ist längst Teil einer internationalen Deutungsschlacht geworden, in der Recht, Moral und Geopolitik unauflöslich ineinandergreifen.
Parallel dazu existiert eine zweite, weit weniger sichtbare Ebene – die der persönlichen Biographien und der individuellen Brüche. Im November 2025, wenige Wochen vor der Festnahme, veröffentlichte Falko Hartmann auf Facebook einen ausführlichen persönlichen Rückblick. Darin beschreibt er ein Leben, das aus seiner Sicht zunehmend von staatlicher Kontrolle, Durchsuchungen, Kontensperrungen und beruflichen Einschränkungen geprägt war. Er schildert Reisen in den Donbass, seine Mitarbeit bei der „Friedensbrücke“, sein Selbstverständnis als Helfer in einem humanitären Konflikt, und seine wachsende Überzeugung, dass humanitäres Engagement in Deutschland zunehmend kriminalisiert werde.
Besonders eindrücklich ist dabei der Ton. Hartmann schreibt nicht als Aktivist. Er drückt sich aus als jemand, der sich in einem administrativen und sicherheitsrechtlichen Geflecht zunehmend ohnmächtig fühlt. Er berichtet von Hausdurchsuchungen, der Beschlagnahmung persönlicher Kommunikationstechnik, von Kündigungen, Kontosperrungen und dem Verlust sozialer Sicherheiten. Am Ende steht der Eindruck einer schleichenden Entwertung der eigenen Lebensleistung. Dieser Text auf seinem Account ist ein Dokument subjektiver Erfahrung – und als solches ein wichtiges Korrektiv zu einer Berichterstattung im reichweitenstarken Medienstrudel, die Betroffene nun als „Beschuldigte“ wahrnehmen.
Eine ähnliche Perspektive findet sich im Beitrag eines Dresdner Aktivisten. Georg Häupl äußert sich im Januar 2026 öffentlich zu diesen Ermittlungen. Häupl beschreibt darin seine eigenen Erfahrungen mit polizeilichen Durchsuchungen, Ermittlungsverfahren und Verdachtszuschreibungen im Zusammenhang mit Donbass-Hilfsarbeit. Er verweist auf frühere Städtepartnerschaften, private Kontakte und Friedensinitiativen zwischen Ost und West, die heute politisch kaum noch vorstellbar seien. Sein Kommentar ist geprägt von Enttäuschung, aber auch von dem Versuch, an einer Idee von Verständigung festzuhalten, die jenseits militärischer Blocklogik existiert. Beide Stimmen, Hartmanns Rückblick und Häupls Stellungnahme, verweisen auf ein Milieu, das lange als Teil zivilgesellschaftlicher Friedensarbeit galt und nun zunehmend in den Bereich sicherheitsbehördlicher Beobachtung gerät. Und sie markieren einen Übergang, von politisch geduldeter humanitärer Grenzgängerei zu strafrechtlich relevanter Loyalitätsabweichung.
Diese nüchterne Perspektive teilt auch Michael Schöneck, Mitglied des Vereinsvorstands in Wollenberg, er ist von Beruf Mathematiker. Seit mehr als zwanzig Jahren kümmert er sich um die Finanzen des Vereins. Heute ist er vierundsiebzig. Der Rücken mache nicht mehr alles mit wie früher, sagt er. Aber aufhören komme für ihn nicht in Frage. Zu viel Arbeit, zu viel Verantwortung, zu viel Geschichte hänge an diesem Ort. Schöneck hat sich in der DDR mit numerischer Mathematik beschäftigt. Er arbeitete an Programmsystemen zur Berechnung wärmetechnischer Störfälle in Kernreaktoren – unter anderem in Rheinsberg, sah sich auch Stendal und Greifswald an. „Das war die schönste Zeit meines Lebens“, sagt er rückblickend. Es ging um komplexe Modelle, um Verantwortung, um präzise Systeme, in denen Fehler reale Folgen gehabt hätten. Diese berufliche Prägung erklärt viel von seiner heutigen Haltung. Die Skepsis gegenüber Alarmismus, die Distanz zu politischen Schlagworten, die Konzentration auf Funktionalität und Realität. Der Verein selbst sei nie ein Massenprojekt gewesen. In Wollenberg habe es von Anfang an nur einen kleinen, stabilen Kern gegeben – heute rund vierzehn Mitglieder, von denen viele seit Jahrzehnten dabei sind. Die großen Zahlen, von sechzig oder siebzig Personen, kenne er aus anderen Bunker- und Technikprojekten. Dort habe es anfangs oft eine Euphorie gegeben, die schnell verflogen sei. Übrig geblieben seien am Ende meist nur wenige, die die eigentliche Arbeit trugen.
In Wollenberg sei dieser harte Kern von Anfang an da gewesen. Was heute wie ein geschlossenes Museum wirke, sei das Ergebnis jahrelanger Aufbauarbeit. Als der Verein begann, war vieles beschädigt, zerstört oder unbrauchbar. In den ersten zwanzig Jahren nach der Wende seien zahlreiche ehemalige Militäranlagen oder Bunker der Staatssicherheit ungesichert gewesen. Manche seien von Neugierigen aufgebrochen worden, nur um Fotos zu machen. Türen seien offengelassen worden, Technik sei liegen geblieben. Danach seien Vandalen gekommen. Viele Objekte seien so unwiederbringlich verloren gegangen. Auch in Wollenberg sei anfangs vieles zerlegt und beschädigt gewesen – kaum etwas habe sich im ursprünglichen Zustand befunden. Der Verein habe Stück für Stück Material aus anderen stillgelegten Anlagen zusammengetragen. Aus Bunkern, die aufgegeben wurden. Aus Beständen, die niemand mehr wollte. Man habe gerettet, was noch zu retten war. „Wir haben uns das alles in Kleinarbeit wieder aufgebaut“, sagt Schöneck. Ohne finanzielle Förderung, mit viel Eigenarbeit, Improvisation und Geduld. Manche Bauteile seien jahrelang gesucht worden. Andere habe man selbst repariert. Das Museum sei geplant entstanden, es ist ein Hobbyprojekt und gewachsen.
Zum Gelände gehört heute auch ein großer Fuhrpark historischer Militärfahrzeuge. Er ist deutlich umfangreicher, als es auf den ersten Blick erscheint. Ein Teil der Fahrzeuge befindet sich im Vereins- oder Privatbesitz der Mitglieder, andere stehen als Dauerleihgaben zur Verfügung, unter anderem aus der Wehrtechnischen Sammlung der Bundeswehr sowie aus Beständen aus einem Ort in Thüringen. Dazu gehören unter anderem mehrere Kamaz-Lkw, SIL-Fahrzeuge, ein GAZ-66, ein Robur und weitere Modelle. Auch ein Wolga sei dabei, Traktoren, Goulaschkanone und Hänger. Schöneck kennt die Herkunft und den Status jedes einzelnen Fahrzeugs. Wichtig sei vor allem, das meiste funktioniere noch.
Die Fahrzeuge würden regelmäßig gewartet, gepflegt und technisch überprüft. Ersatzteile müssten nur selten beschafft werden, weil die Substanz noch erstaunlich gut sei. Wer sich um ein Fahrzeug kümmere, tue das in der Regel aus eigener Motivation – oft auch auf eigene Kosten. Viele betrachteten es als persönliche Aufgabe, „ihr“ Fahrzeug originalgetreu zu erhalten. Reparaturen, Lackierungen, technische Überholungen würden meist in Eigenarbeit durchgeführt. Manche Fahrzeuge seien mehrfach komplett überholt worden.
Heute kämen andere Besucher als früher. Früher seien vor allem Männer mit militärischem Hintergrund gekommen. Inzwischen kämen zunehmend Familien, Schulklassen, junge Leute aus Brandenburg und Berlin. Viele seien technisch interessiert, gut vorbereitet durch die Internetseite. Auch junge Frauen gehörten inzwischen selbstverständlich dazu, betont Schöneck. Viele kämen mit konkreten Erwartungen – und gingen beeindruckt. An Tagen der offenen Tür kämen manche Vereinsmitglieder in historischen NVA-Uniformen, um den technischen und historischen Kontext anschaulicher zu machen. Für Schöneck und Hartmann selbst sei das nie ein Bedürfnis gewesen. Sie hielten Distanz zu jeder Form von Rollenspiel. „Wir sind und bleiben Zivilisten“, sagt Schöneck. „Wir haben nur ein etwas absonderliches Hobby.“ Es gehe um Technik, Geschichte und deren Erhalt. Der Bunker unterscheide sich von anderen Anlagen vor allem dadurch, dass hier das meiste noch funktioniere. Ganz real. Aggregate, Lüftung, Stromversorgung oder Schalttechnik.
In diesem Zusammenhang drängt sich für den einen oder anderen eine Frage auf, die in der öffentlichen Debatte kaum gestellt wird. Wollen wir künftig jeden Technikverein, jeden Oldtimer-Fanclub, jedes Militärmuseum nach politischen Loyalitäten durchleuchten? In ganz Westeuropa werden historische Militärfahrzeuge ausgestellt und gepflegt, ohne dass jemand darin ein Sicherheitsproblem sieht.
Amerikanische Willys-MB-Jeeps aus dem Zweiten Weltkrieg, GMC-Lastwagen von General Motors, Dodge T223-WC 62 aus dem Vietnamkrieg, klassische US-Armee-Fahrzeuge aus den vierziger Jahren, frühe Unimog-Modelle von Mercedes – sie stehen auf Veteranentreffen, in Museen, auf Oldtimer-Messen. Sie gelten als Zeitzeugen, als technische Ikonen, als Teil industrieller Geschichte. Niemand käme auf die Idee, Besitzern solcher Fahrzeuge revanchistische Motive zu unterstellen. Niemand fragt, ob ein Jeep von 1942 politische Gesinnung transportiert. Niemand vermutet in einem restaurierten GMC-Transporter eine versteckte Loyalität zur US-Kriegspolitik.
In Wollenberg jedoch genügt bereits der Anblick sowjetischer oder ostdeutscher Technik, um Irritation auszulösen? Kamaz, SIL, GAZ-66 – Fahrzeuge, die in ihrer Zeit ebenso Arbeitsmittel wie Militärgerät waren – werden plötzlich nicht mehr als historische Objekte gelesen, aber als politische Chiffren. Hier zeigt sich eine doppelte Standardsituation. Westliche Militärtechnik darf nostalgisch betrachtet werden. Östliche Technik wird verdächtig. Das ist kein rationales Sicherheitsdenken. Es ist ein kultureller Reflex. Ein Zusammenzucken, das weniger mit realen Gefahren zu tun hat als mit sedimentierten Feindbildern. Technik wird als Projektionsfläche politischer Angst. Dabei eint die Menschen in Wollenberg mit vergleichbaren Vereinen im Westen vor allem eines – sie sind Freaks und Bastler. Menschen, die sich für Mechanik, Material oder Geschichte interessieren, nicht für geopolitische Machtspiele.
Die regelmäßig wiederkehrende Debatte in Deutschland über angeblich fehlende Schutzbunker hält Michael Schöneck für realitätsfern. Schon in der DDR habe man gewusst, dass flächendeckender Schutz unmöglich sei. „Wie wollen Sie Millionen Menschen unterbringen?“, fragt er. Die wenigen vorhandenen Schutzräume hätten immer nur einer kleinen Gruppe gedient. „Wenn es hier wirklich knallt, verdampft Mitteleuropa“, sagt er nüchtern. „Dann gibt es keinen Schutz. Und irgendwann muss man raus, weil nichts mehr da ist.“ Die Vorstellung, Bunker könnten Sicherheit garantieren, sei Illusion. Früher habe er bei Führungen gesagt: „Wenn die Kacke wirklich am Dampfen ist, nehme ich mir einen Campingstuhl und setze mich auf den Semmelberg. Dann gucke ich mir den Blitz an.“ Das ist kein Zynismus. Es ist die Haltung eines Menschen, der sich jahrzehntelang mit Technik und Sicherheit beschäftigt hat – und deren Grenzen kennt.
Hinzu tritt ein weiterer Aspekt, der bislang kaum öffentlich thematisiert wird. Nach Angaben aus dem Vereinsumfeld wurde die Wohnung von Falko Hartmann im Zuge der Ermittlungen durchsucht. Ein Gemeindevertreter war anwesend. Die Beamten verhielten sich offenbar korrekt, so die Darstellung aus dem Umfeld. Es wurden keine verdächtigen Gegenstände gefunden und auch nichts beschlagnahmt, was als belastend hätte gelten können. Auch dies ist Teil der Realität des Verfahrens. Massive Eingriffe bei gleichzeitig bislang nicht öffentlich belegten materiellen Beweisen. Damit verschärft sich die zentrale rechtsstaatliche Frage erneut. Untersuchungshaft ist im deutschen Recht als „ultima ratio“ konzipiert – zur Sicherung des Verfahrens, nicht als vorweggenommene Sanktion. Sie setzt dringenden Tatverdacht und besondere Haftgründe voraus. Je länger jedoch konkrete Belege ausbleiben, desto stärker verschiebt sich das Verhältnis zwischen Verdacht und Freiheitsentzug.
Der Vergleich mit anderen prominenten Fällen, etwa dem Verfahren gegen IT-Experten und Organisator der größten Friedenskundgebungen in Berlin gegen die Coronamaßnahmen, Michael Ballweg (Querdenken Stuttgart), drängt sich auf. Auch dort erwiesen sich zentrale Vorwürfe nach monatelanger Untersuchungshaft als nicht tragfähig. Die Haft wirkte im Rückblick weniger wie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr als wie ein Instrument maximaler Druckausübung. Vor diesem Hintergrund gewinnt der Fall Hartmann und Avdjan eine strukturelle Bedeutung. Er steht exemplarisch für eine Entwicklung, in der Sicherheitsrecht, Außenpolitik und Strafverfolgung zunehmend ineinander greifen. Humanitäre Akteure geraten dabei in eine Zone erhöhter Unsicherheit. Sie bewegen sich in Räumen, deren rechtlicher Status politisch volatil ist. Was gestern noch als Hilfe galt, kann morgen als Unterstützung gelten. Es geht letztlich um die Frage, wie viel Unschärfe ein Rechtsstaat sich leisten darf, wenn geopolitische Loyalität zur politischen Leitkategorie wird. Je stärker Konflikte moralisch absolut gesetzt werden, desto größer wird die Versuchung, rechtliche Grauzonen zu instrumentalisieren. Und desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen zwischen diese Frontlinien geraten, die sich selbst nie als politische Akteure verstanden haben. Sie waren Helfer und Organisatoren.
Wenn Untersuchungshaft, öffentliche Rahmung und administrative Nebenfolgen faktisch bereits Sanktion sind, bevor der Tatnachweis geführt ist, entsteht genau jene Tragik, die in Fällen wie dem von Falko Hartmann im Raum steht: Dass ein Mensch gesellschaftlich und existenziell getroffen wird, während die Kernfrage – was ist beweisbar? – noch offen ist.
Der „Bunker Wollenberg“ steht an einer neuen Frontlinie. Nicht mehr zwischen NATO und Warschauer Pakt. Er steht zwischen Humanität und Staatsschutz, zwischen Erinnerungspolitik und Gegenwartsmacht. Die Ironie ist bitter und ich wiederhole den Kern. Was bleibt, ist eine offene Frage. Solange dies offen ist, bleibt auch die Legitimität der Haft offen. Wer den Rechtsstaat ernst nimmt, muss nicht Partei ergreifen, um diese Frage zu stellen. Es reicht, auf den Kern zu bestehen: Tatnachweis vor Deutungshoheit. Der „Bunker Wollenberg“ ist ein Museum. Aber er ist mehr. Er ist ein Ort, an dem sich zeigt, wie wir mit Geschichte umgehen. Wie wir Humanität verstehen. Und wie belastbar der Rechtsstaat bleibt, wenn Geopolitik beginnt, seine Maßstäbe zu setzen.
Epilog
Wann werden Falko Hartmann und Suren Avdjan also entlassen? Auf entsprechende Anfragen teilte die Bundesanwaltschaft der Autorin bislang keinen Zeitrahmen mit. Auch dazu, wann über eine Haftprüfung entschieden wird, liegen keine öffentlich zugänglichen Informationen vor.
Nach Angaben des Deutschen Richterbundes lagen die unerledigten Straf- und Ermittlungsverfahren in Brandenburg Mitte 2025 bei rund 42.000 Fällen. Bundesweit belief sich der Bestand auf fast eine Million. Personalmangel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten gilt seit Jahren als zentrales strukturelles Problem. Zwar sieht die Strafprozessordnung enge Grenzen für Untersuchungshaft vor. In komplexen Staatsschutzverfahren werden diese jedoch regelmäßig überschritten. Verfahren ziehen sich über Monate, teils über Jahre. Für die Betroffenen bedeutet das: Freiheitsentzug ohne rechtskräftiges Urteil. Der Rechtsstaat misst sich nicht an seinen Verdachtsmomenten. Er misst sich an seiner Fähigkeit, Beweise zu liefern. Solange das niemand erbringt, bleibt die Freiheit offen.
Quellen und Anmerkungen (nicht im Text numerisch enthalten):
1.) Militärhistorisches Museum „Bunker Wollenberg“(Webseite): http://www.bunker-wollenberg.eu/2.) Pressemitteilung Bundesanwaltschaft: https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/Aktuelle_Pressemitteilungen_node.html3.) https://www.securitycouncilreport.org/atf/cf/{65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9}/s_res_2202.pdf; UN-Dokument Nr. 2202/ u.a. Minsker Verträge 2014/ 2015, Siehe Ziffer 4: Aufnahme eines Dialogs über die Modalitäten lokaler Wahlen im Einklang mit dem ukrainischen Recht und dem Gesetz der Ukraine „Über die vorläufige Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk“ sowie über die künftige Ordnung dieser Gebiete auf Grundlage dieses Gesetzes. Anmerkung: Diese Maßnahmen umfassen gemäß dem Gesetz über die besondere Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk unter anderem: Den Schutz vor Strafverfolgung, Bestrafung und Diskriminierung von Personen im Zusammenhang mit den Ereignissen in diesen Gebieten; das Recht auf sprachliche Selbstbestimmung; die Beteiligung der Organe der lokalen Selbstverwaltung an der Ernennung von Leitungen staatlicher Stellen; staatliche Unterstützung für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete; die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit.4.) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 1: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html5.) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html6.) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html; https://www.echr.coe.int/documents/d/echr/convention_eng7.) UN-Antifolter-Konvention (Convention against Torture, CAT): https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/ProfessionalInterest/cat.pdf8.) Einzelhaft allgemein / Menschenrechte/ UN Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners (Nelson Mandela Rules): https://www.unodc.org/documents/justice-and-prison-reform/Nelson_Mandela_Rules-German.pdf9.) Europarat – CPT (Anti-Folter-Ausschuss)/ Council of Europe – CPT: Solitary confinement should be minimised: https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-solitary-confinement-in-prisons-should-be-minimised10.) UN-Sonderberichterstatter – Einzelhaft als schädlich/ UN General Assembly: Report of the Special Rapporteur on torture (A/66/268): https://docs.un.org/en/A/66/26811.) § 43a BRAO – Unabhängigkeit, Verbote bei Interessenkonflikten (§ 43a Abs. 4 regelt die Vertretung trotz widerstreitender Interessen) https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html12.) § 45 BRAO – Tätigkeitsverbot bei früherer Befassung: Erlaubt es einem Anwalt nicht, in derselben Angelegenheit tätig zu sein, in der er zuvor staatlich befasst war. https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__45.html13.) Pflichtverteidigung und Verteidigungsrechte (StPO-Kontext): § 137 StPO – Wahlverteidiger / Pflichtverteidigung https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__137.html; § 142 StPO – Pflichtverteidiger bei U-Haft https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__142.html Diese Paragraphen sichern die Verteidigungsfreiheit und damit auch den Anspruch auf effektive Verteidigung.14.) Deutscher Richterbund – Warnung vor politischem Missbrauch der Strafverfolgung:https://www.welt.de/politik/deutschland/article256022926/Miersch-soll-neuer-SPD-Fraktionsvorsitzender-werden-Liveticker.html15.) „Überkriminalisierung“ und die Kritik an Strafrecht als politischem Werkzeug (3. Dezember 2025): https://link.springer.com/article/10.1007/s11572-025-09771-w16.) Kritik an politischer Politisierung von Strafverfolgung: https://scholar.law.colorado.edu/faculty-articles/1627/ (2023)
Bärbel Bohley – Prophezeiung
Veröffentlicht am 21. Dezember 2019 von Dr. Theo Lehmann
„Heute erfüllen sich allgemein die prophetischen Worte der DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley: „Stasi-Strukturen (und die) Methoden, mit denen sie gearbeitet haben … All das wird in die falschen Hände geraten. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien, westlichen Gesellschaft passen. Man wird Störer nicht unbedingt verhaften – es gibt feinere Möglichkeiten, unschädlich zu machen.
Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen wird wiederkommen … Man wird Einrichtungen schaffen, viel effektiver, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation und der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“.Als ich damals zur Wendezeit jeden eiskalten Montagabend vor dem „Nischel“, der großen Plastik des Kopfs von Karl Marx im Chemnitzer Zentrum, stand und mitdemonstriert habe, hätte ich es nie für möglich gehalten, daß man, entsprechend Bohleys Worten, 25 Jahre später ebenda wieder zur Verteidigung der Meinungsfreiheit demonstrieren würde.“
So äußert sich Theo Lehmann, bis zur Wende 1989 als ev. Jugendpfarrer ebenfalls von der Stasi drangsaliert, zu der Prophezeiung, die die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley im Jahr 1991 äußerte. Damals wurden Bohley’s Worte noch ungläubig abgetan. Und jetzt, 30 Jahre nach dem Mauerfall, zur Jahreswende 2019/2020?21.12.2019Mehr zum Beitrag von Dr. Theo Lehmann bitte hier..
Der Staat ist das Machtinstrument des Kapitals, mit dem es Bürgerrechte im Interesse des Profites aushebelt. IM
Beispiel: Corona - Impfzwang ohne Notwendigkeit, aber mit unerforschten Nebenwirkungen zum Wohle der Pharmaindustrie.
Leseprobe: „Die Impfmafia“, von Pfizers ehemaligem Chef-Toxikologen
18. 11. 2025 | Der Pharma-Insider Helmut Sterz weist in diesem Buch detailliert nach, welche Gesetze und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei der Entwicklung, Zulassung und Verabreichung des Covid-Impfstoffs von Biontech-Pfizer außer Kraft gesetzt oder missachtet wurden – und welche schlimmen Folgen dies für unzählige damit behandelte Menschen hat. Eine Leseprobe.
„PROJEKT LIGHTSPEED“ ist der Titel des „Tagebuchs“, in dem die Erfinder von BNT162b2 die „atemberaubende“ Geschichte der Entwicklung ihrer mRNS-Vakzine gegen Covid-19 im Detail beschreiben. Die beiden Hauptautoren dieses Buches, Prof. Ugur Sahin und seine Frau, Dr. Özlem Türeci, sind Mediziner, Immunologen und CEOs der Firma BioNTech in Mainz. Beide haben Erfahrung in der mRNS-Technologie, mit der sie seit Jahren versuchen, neue Krebstherapien zu entwickeln – bis dato allerdings ohne Erfolg.
Das Buch lässt sich hinsichtlich der ersten Schritte auf dem Weg zur Vakzine COMIRNATY wie folgt zusammenzufassen: Mitte Januar 2020 sah die Welt den Ausbruch der Coronavirus-Infektion in China noch nicht als weltweit bedrohliche Pandemie an. Ugur Sahin hatte jedoch bereits am 25. Januar 2020 aufgrund von publizierten wissenschaftlichen Beobachtungen in Wuhan große Bedenken, dass diese Coronavirus-Infektion ein Albtraumszenario mit Millionen von Toten heraufbeschwören könnte. Mit seiner Frau beschloss er bereits am 26. Januar unverzüglich die in ihrer Firma gesammelte Erfahrung im Bereich der mRNS-Technologie zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Virus aus China einzusetzen.
Zur Vorbereitung des BioNTech-Vakzine-Projekts galt es, aus dem von den Chinesen zwei Wochen zuvor publizierten Virus-Bauplan ein Protein auszuwählen, das sich als Antigen eignete, wenn es dem menschlichen Immunsystem präsentiert würde. Das sogenannte Spike-Protein von SARS-Cov-2 war für Prof. Sahin der geeignete Antigen-Kandidat. Dieses Spike-Protein spielt auch bei der Erkrankung „Covid-19“ eine zentrale Rolle. Die Idee der CEOs von BioNTech war, den genetischen Code des Spike-Proteins oder eines Teils davon in Form einer modifizierten Messenger-RNS (mRNS) beim Menschen in einen Muskel zu injizieren. Im Bereich der Injektionsstelle sollte dieses modifizierte Nukleinsäurenkonstrukt dann in den menschlichen Zellen die Synthese des Antigens erzwingen.
Die modifizierte mRNS ist also nicht die eigentliche Wirksubstanz, sondern nur der Transporteur der Anleitung für die Synthese des Spike-Proteins. Dieser „Bauplan“ wird von den Ribosomen der befallenen Zellen zur Synthese des Spike-Proteins benutzt. Im Grunde genommen handelt es sich bei BNT162b2 um eine „Prodrug“, also ein Vorläuferprodukt der Wirksubstanz, die erst im Menschen in die wirksame Komponente umgewandelt wird. Diese soll dann vom menschlichen Immunsystem als „fremd“ erkannt und neutralisiert werden. Die dabei einsetzende Immunantwort erfolgt durch Antikörper und immunkompetente Zellen und soll den Körper gegen die Infektion mit dem SARS-Cov-2-Virus schützen.
Ugur Sahin benötigte nur einen Tag (!), um am Computer Konstruktionspläne für mehrere Entwicklungskandidaten zu entwerfen, die zur Synthese des Spike-Proteins oder eines Teils davon in Frage kamen. Aus etwa 20 potenziellen Kandidaten wurden sechs Moleküle für die ersten Toxizitätsversuche an Ratten ausgewählt. (…)
Man muss sich wirklich fragen, warum Prof. Sahin ausgerechnet das Spike-Protein als Antigen auswählte. Dieses Protein war in seiner unveränderten Form für erhebliche Toxizität bei Infektionen mit anderen Coronaviren bekannt! Es dient dem SARS-Cov-2-Virus zur Anheftung und zur „Öffnung“ der Wirtszellen. Wenn dieses Protein nun nach der Impfung in großen Mengen im Körper hergestellt und nicht schleunigst vom Immunsystem abgefangen wird, dann war vorauszusehen, dass es im gesamten Körper zirkulieren könnte und sich an Zellen der Gefäßwände aller möglichen Organe anheften und diese schädigen könnte. Dies scheint tatsächlich der Fall zu sein, zahlreiche Impfschäden an den verschiedensten Organsystemen belegen das.
Hat Prof. Sahin bei den Manipulationen der mRNS-Moleküle möglicherweise das Risiko unterschätzt, dass das ausgewählte Spike-Protein durch die Modifikation seiner mRNS noch pathogener/toxischer [krankmachender/giftiger; N.H.] sein könnte als das originäre Spike-Protein des SARS-Cov-2-Virus? Auch schien er nicht beunruhigt, dass durch den systematischen Ersatz des Nukleosids Uridin durch 1-Methyl-Pseudouridin die Resistenz des Spike-Proteins gegen abbauende Enzyme verstärkt werden könnte, was zu einer verlängerten Verweildauer des Antigens im Körper führen könnte.
Als weiteres Problem war abzusehen, dass Fehler bei der Ablesung der modifizierten Boten-RNS an den Ribosomen auftreten könnten, was eine Reihe von immuntoxikologisch relevanten Komplikationen provozieren könnte, nicht zuletzt auch eine tumorigene Wirkung. Hätte es für einen Spezialisten auf dem Gebiet der mRNS – als der sich Prof Sahin in seinem Buch darstellt – nicht Pflicht sein müssen, immuntoxikologische Probleme durch sogenannte „Junk-Proteine“ abzuklären, die als Folge von Ablesefehlern bei der Spike-Protein-Synthese auftreten können? Stebel stellt die Kompetenz von Prof. Sahin im Bereich Protein-Engineering in Frage. Sahin traf seine Auswahl der mRNS für das Spike-Protein in wenigen Stunden, wobei er wichtige Probleme übersehen haben könnte, die durchaus zum Sicherheitsproblem der Vakzine ausarten konnten. (…)
Nach dieser Vorarbeit in silico [am Computer; N.H.] standen für BioNTech noch viele praktisch zu lösende Probleme an. Unter anderem war die modifizierte RNS vor Enzymen im menschlichen Körper zu schützen, da „nackte“ mRNS sehr schnell abgebaut wird. Die Lösung des Problems war die Umhüllung der mRNS durch Nano-Lipidpartikel (NLPs). Auch wurde die mRNS durch die oben genannte Manipulation des Moleküls stabiler gemacht, was dem gebildeten Spike-Protein eine deutlich längere Haltbarkeit im biologischen Milieu verlieh. Diese Manipulationen verlängerten einerseits die Verweildauer der mRNS im Körper, erleichterten andererseits aber auch den Transport durch biologische Membranen.
Dass diese „Verbesserungen“ für die Verträglichkeit der Vakzine eine negative Rolle spielen könnten, hätte man in Anbetracht der bekannten pathophysiologischen [krankmachende Veränderungen der Körperfunktionen erzeugenden] Rolle des SARS-Cov-2-Spike-Proteins und der Toxizität von Nano-Lipiden vermuten und auch untersuchen müssen. Aber BioNTech war auf seinem Entwicklungstrip in Lichtgeschwindigkeit offenbar so enthusiastisch und von der Lösbarkeit aller technischen Probleme so überzeugt, dass der Sicherheit des von ihnen zu entwickelnden Impfstoffs wohl nicht die gleiche Aufmerksamkeit gewidmet werden konnte wie dem Ziel, bis Ende 2020 als erste Firma eine wirksame Vakzine auf den Markt zu bringen.
Dieser Enthusiasmus wurde sicherlich auch durch die Gewissheit gestärkt, dass alle Maßnahmen, die der Entwicklung seiner Vakzine dienten, durch die Notfallverordnungen gedeckt waren. Somit schienen die am mRNS-Molekül durchgeführten Manipulationen und mögliche Folgen bei geimpften Personen kein Risiko für BioNTech darzustellen, und auch die bisher nicht auf Sicherheit geprüften Nanolipide konnten scheinbar ohne Risiko für den Hersteller bei der Entwicklung der Vakzine eingesetzt werden.(…)
Was hat BioNTech unternommen, um das sehr hoch gesteckte Ziel des Beginns der Phase 1 der klinischen Prüfungen bereits im April 2020 zu erreichen? Es war für Prof. Sahin unabdingbar, den klinischen Kandidaten (BNT162b2/V9) sehr, sehr rasch auszuwählen:
Anfang Februar 2020 stand Prof. Sahin offenbar bereits mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Verhandlungen, um die Erlaubnis zu bekommen, die erste klinische Studie (Phase 1) und die dafür nötigen Toxizitätsprüfungen parallel verlaufen zu lassen. Als Alternative dazu schlug er sogar vor, diesen Tierversuch möglicherweise gar nicht durchzuführen! Beides wurde von den Experten des PEI zu diesem Zeitpunkt abgelehnt.
Um den Zeitplan des Beginns der Phase 1 einhalten zu können, schlugen die Toxikologen von BioNTech Prof. Sahin vor, die Rattentoxizitätsstudie auf zwölf Wochen zu verkürzen. Das war für Prof. Sahin nicht genug, er verlangte die Planung einer noch kürzeren Studie.
Eine Lösung wurde gefunden, indem BioNTech das PEI davon überzeugte, dass der Abstand zwischen den Injektionen beim Tier auf eine Woche gekürzt werden durfte, obgleich dieser Abstand in der klinischen Studie drei Wochen betragen würde, und dass erlaubt werden sollte, so wie es die WHO offenbar im Falle von Ebola-Vakzinen akzeptiert, nur einen Zwischenbericht der Toxizitätsversuche ohne histologische Ergebnisse [Ergebnisse mikroskopischer Gewebeuntersuchungen; N.H.] vorzulegen. Das PEI stimmte beidem zu.
Mitte Februar 2020 waren die ersten DNS-Templates entwickelt, die zur Synthese der Entwicklungskandidaten benötigt wurden.
Anfang März 2020 waren die ersten mRNS-Chargen synthetisiert.
BioNTech und Pfizer publizierten am 13. März 2020 die Absicht, gemeinsam eine Anti-Covid-19-Vakzine zu entwickeln.
Am 17. März 2020 begann die erste Toxizitätsstudie an Ratten.
Der Beginn der ersten klinischen Studie war für Ende April 2020 geplant, um die Marktzulassung der Vakzine noch im Dezember 2020 zu erreichen!
Prof. Sahin gelang es also, seinen äußerst ambitiösen Entwicklungsplan mit Billigung des PEI umzusetzen. Dabei wurden nicht nur sehr komplexe Probleme in Rekordzeit gelöst, auch die Ergebnisse der für die Phase 1 der klinischen Prüfungen entscheidenden Toxizitätsstudie an Ratten konnten schon drei Wochen nach Beginn der Studie präsentiert werden. (…) Auf die sonst übliche Begründung der zu prüfenden Dosen durch vorsichtige, schrittweise Ermittlung der höchstmöglichen Prüfdosen wurde ebenfalls verzichtet.
Man beachte, dass der experimentelle Teil und die Auswertung dieser Art Tierversuche normalerweise über zwölf Wochen dauern – hier waren es lediglich drei Wochen, nach denen die ersten Probanden in Phase 1 die Vakzine verabreicht bekommen konnten. Diesen entscheidenden Zeitgewinn verdankte BioNTech einem extremen Entgegenkommen der Behörden. In dieser entscheidenden Phase vor Beginn der ersten Verabreichung am Menschen war manches ungewöhnlich. Nicht nur, dass man aus Zeitgründen auf entscheidende Informationen betreffend die Sicherheit der Phase-1-Teilnehmer glaubte verzichten zu können, sondern auch, dass man zum Beispiel ohne klare wissenschaftliche Begründung aufgrund „plötzlicher Bedenken“ der BioNTech-Projekt-Toxikologin die Versuchsbedingungen (Höhe der Dosierung einer Versuchsgruppe) in letzter Minute vor Versuchsbeginn änderte – auch hier ein ungewöhnliches Entgegenkommen des PEI, denn der Versuchsplan war den Behörden bekannt, und Veränderungen des Plans mussten gut begründet und genehmigt werden. Wie das quasi über Nacht geschehen konnte, ist unklar.
Die Phase 1 der klinischen Prüfung startete also ohne die Ergebnisse der histologischen Auswertung der Organe der Ratten, lediglich mit einem Zwischenbericht zur Sicherheit von vier der sechs Vakzin-Kandidaten. Man wusste demnach nicht, ob die an Ratten geprüften Dosen bei den Freiwilligen der Phase 1 irgendwelche Organschäden und immuntoxikologische Reaktionen verursachen könnten, und vor allem konnte man nicht wissen, ob eine verzögerte Toxizität durch immunpathologische Vorgänge möglich wäre.
Dieser Kurzzeitstudie an Ratten mit vier Varianten, die letztlich nicht in die klinische Entwicklung gingen, folgte bis zur Marktzulassung keine längere Studie mit der Variante, die im Dezember 2020 eine Notzulassung erhielt. Somit ist für BNT162b2/V9 bis heute kein Nachweis über eine verzögerte Toxizität beim Tier vorhanden. Den Nachweis, dass es solche Effekte durch COMIRNATY gibt, erbrachte letztlich die breite Anwendung beim Menschen nach der Zulassung, was Bundeskanzler Scholz recht gibt, der sagte, dass alle Geimpften Versuchskaninchen waren. War Herr Scholz sich darüber im Klaren, was er da sagte? Nach dem Nürnberger Kodex sind Humanversuche verboten!
Der im Buch „Projekt Lightspeed“ beschriebene Zeitdruck und die daraus resultierende Hektik in der Versuchsplanung und Durchführung sind für Toxizitätsstudien, die als Basis für das Zulassungsdossier dienen, inakzeptabel. „Cutting Corners“ mit dem Ziel, Zeit einzusparen, ist keine solide Basis für derart In der Vorbereitung zur Phase 1weitreichende Entscheidungen – dies umso mehr, als nicht vorgesehen war, weitere Studien zur allgemeinen Toxizität der Vakzine an einer relevanten Tierspezies durchzuführen. Es ist anzunehmen, dass dem kleinen Toxikologenteam von BioNTech die nötige Erfahrung fehlte, um ein so gewaltiges Projekt korrekt durchzuziehen.
In der Vorbereitung zur Phase 1 der klinischen Prüfung kann ich auch keinen korrigierenden Einfluss des erfahrenen Partners Pfizer erkennen. Da das PEI die Mini-Toxizitätsstudie zur Vorbereitung der Phase 1 akzeptierte, schien eine Intervention für Pfizer nicht nötig zu sein, zumal die amerikanische FDA für die sehr ähnlichen Vakzine des Konkurrenten Moderna keine üblicherweise von den Behörden erwarteten Toxizitätsversuche mit dem Kandidaten für die erste klinische Prüfung forderte. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn Pfizer aufgrund seiner Erfahrung darauf gedrungen hätte, wenigstens im Anschluss an die Phase 1 relevante zusätzliche Sicherheitsprüfungen einzuleiten. Oder verließ sich Pfizer darauf, dass in den USA die „Public Health Emergency“ und der Ende Januar 2020 in Kraft getretene PREP Act eine Art Versicherungsschein für risikoloses Vorwärtsstürmen darstellte? Hatte man deshalb keine Angst vor der Entdeckung von unerwünschten Nebenwirkungen und hoffte, dass schon alles gut gehen werde, wenn man erst einmal in der Phase 2 war, in der letztlich auch die Verträglichkeit am Menschen geprüft wird?
Helmut Sterz: „Die Impf-Mafia – Pfizers ehemaliger Chef-Toxikologe weist nach, wie uns rechtswidrig Giftstoffe als Heilmittel gegen Covid-19 verkauft wurden.“ Vorwort von Sucharit Bhakdi, Stefan W. Hockertz, Philipp Kruse, Chri.stian Perronne, Wolfgang Wodarg, Nachwort von Jens Wernicke. Rubikon-Verlag. 240 S., 24 Euro. Erscheint am 1.12.2025. ISBN: 978-3-907606-00-1.
Corona-Impfung: Frau Buyx und die "Einschätzung"
05. November 2025 um 9:00Ein Artikel von: Marcus Klöckner
„Diese mRNA-Impfstoffe: Das ist ja so ein elegantes Verfahren, die zerfallen, dann werden die abgebaut, dann sind die weg“, sagte die ehemalige Vorsitzende des Ethikrats im Juni 2021 bei „Markus Lanz“. Später wurde deutlich: Wissenschaftler haben Spike-Proteine sogar in der Muttermilch entdeckt. Am Montag konfrontierte Professor Stefan Homburg in der Enquete-Kommission des Bundestages Buyx mit ihrer Aussage. Die Medizinethikerin sagte: „Das war eine Einschätzung meinerseits.“ Nur eine „Einschätzung“? Das hörte sich aber ganz anders an. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Wir schreiben das Jahr 2021. Ein enormer Impfdruck wird aufgebaut. Politiker, Journalisten und Experten preisen die Corona-Impfstoffe als das Mittel gegen die Pandemie und für die eigene Gesundheit an. Widerspruch? Eine Art Staatsverbrechen. Wer Skepsis äußerte oder gar die Impfung ablehnte, galt als „Querdenker“, als „Spinner“ und als „gefährlicher Sozialschädling“. Der Ton war gesetzt – von Anfang an. Ein weitreichender medizinischer Eingriff wurde abgefrühstückt, als ginge es darum, ein Pflaster auf eine kleine Schnittwunde zu kleben. Die Folgen: Fatal! Mitbürger ließen sich im Vertrauen auf Politik und Experten, aus großer Angst, aber auch aufgrund des Impfdrucks Corona-Impfstoffe verabreichen, die angeblich „nebenwirkungsfrei“ waren und keinerlei Risiko darstellen sollten.
Was dann passierte, war, was kritische Wissenschaftler und Warner früh vorausgesagt haben: Die Impfung wird zu schweren Schäden führen.
In einem dieser Tage viel diskutierten Beitrag der 3sat-Sendung „Nano“ wird einmal mehr dokumentiert: Menschen – selbst Kinder – kämpfen mit schweren und schwersten Schäden durch die Corona-Impfung.
Wir alle kennen die Namen und Gesichter jener Experten, die während der Corona-Krise immer wieder in den Medien zu sehen waren. Immer wieder räumten die Wissenschaftler Bedenken aus dem Weg. Immer wieder trugen sie durch ihre Positionierungen dazu bei, dass eine Ablehnung der Corona-Impfstoffe geradezu als unsinnig betrachtet wurde.
Wie immer, wenn „die Politik“ ein Ziel ausgibt und möchte, dass sich die Öffentlichkeit in eine bestimmte Richtung bewegt, stehen Akteure parat, die – aus echter Überzeugung oder aus anderen Gründen – mit der „Kraft der Wissenschaft“ den Weg für die Politik ebnen. Der US-amerikanische Soziologe Charles Wright Mills gebrauchte in dem Zusammenhang den wunderbar treffenden Ausdruck „Legitimationswissenschaftler“.
Das Prinzip sehen wir gerade im Hinblick auf Russland – und wir sahen es bei Corona.
Die Frage, was es mit diesen neuartigen Impfstoffen auf sich hat, wie sich die Stoffe im Körper verhalten und welche gesundheitlichen Gefahren mit ihnen verbunden sein konnten, war elementar. Und dann gab es da diesen Auftritt von Alena Buyx im Juni 2021 bei „Markus Lanz“.
Damals noch Vorsitzende des Ethikrats, gehörte die Medizinethikerin in Deutschland zu jenen Akteuren, die mit zu den Gesichtern der Corona-Zeit zählten. Ihre Kompetenz, ihr Wissen, kurz: ihre Expertisen hatten ein enormes Gewicht. Oder anders gesagt: So vermittelten es Medien. Wem Medien immer wieder ein Podium bieten, wen Medien immer wieder vor eine Kamera stellen, wer immer wieder von Qualitätsmedien als einer der Experten des Landes angepriesen wird und sein Wissen gegenüber der Öffentlichkeit kommunizieren darf, dem können, nein: müssen die Bürger doch wohl vertrauen – so zumindest der Subtext des in der Klammer aller Beiträge Kommunizierten.
Welch ein Fehlschluss!
Als Buyx einige Zeit später im Münchner Presseclub zum Thema Aufarbeitung der Corona-Pandemie auftrat, hieß es vonseiten des Presseclubs in einem Vorstellungstext, Buyx sei nicht nur voll approbierte Ärztin, sondern verfüge darüber hinaus auch noch über einen „dreifachen Magisterabschluss in Philosophie, Soziologie und Gesundheitswissenschaften“ – von ihren diversen hochrangigen Positionen und den damit verbundenen Einblicken, Erfahrungen und erworbenem Wissen selbstredend ganz zu schweigen.
Buyx gehört bei Beachtung ihrer formalen Qualifikationen zweifelsfrei zur Bildungselite. Als Vorsitzende des Ethikrats führte sie eine Art hochmoralischen Brain-Trust an, also ein beratendes Gremium, das einige der klügsten Gehirne vereinen soll. Ihre herausgehobene Stellung, ihre anscheinend überragende Intelligenz und das damit verwobene große Wissen sollten als eine Art Leitstern für Politik und Gesellschaft wahrgenommen werden. Ihre zahlreichen Einlassungen während der Corona-Krise auf den großen Diskursplattformen reputabler Medien ließen erahnen: Hier muss eine Frau sprechen, die etwas zu sagen hat. Doch wer leitet, wer führt, wer der Regierung beratend zur Seite steht und durch öffentliche Äußerungen letztlich auch zur Gesellschaft spricht, dem obliegt große Verantwortung. Genau daran ist Alena Buyx zu messen.
Als Buyx im Juni 2021 bei Markus Lanz zu Gast war und über die Corona-Impfung gesprochen wurde, sagte sie Folgendes:
„Diese mRNA-Impfstoffe: Das ist ja so ein elegantes Verfahren, die zerfallen, dann werden die abgebaut, dann sind die weg.“
Aus dem Gesamtzusammenhang wird deutlich: Es ging darum, der Bevölkerung Ängste vor den Impfstoffen zu nehmen. Wer sich den Ausschnitt aus der Lanz-Sendung anschaut, wird feststellen: Es geht hier nicht nur um das Inhaltliche – das ist das eine. Es geht auch darum, wie Buyx an dieser Stelle redet. Ihre Mimik, ihre Gestik, ihr Tonfall: Hier spricht eine Frau, die in ihre Worte das volle Gewicht ihres Wissens und ihrer Reputation legt. Oder sollte man sagen: Ihrer Überzeugung? So oder so: Hier spricht eine Ethikratsvorsitzende auf eine Weise, die im Grunde genommen jeden Zweifel wegwischt – vor einem Millionenpublikum, unwidersprochen.
Als der Bundespräsident im Oktober 2024 Buyx das Bundesverdienstkreuz überreichte, veröffentlichte die Berliner Zeitung einen Beitrag unter der Überschrift:
Zu diesem Zeitpunkt war das „Kind“ längst in den Brunnen gefallen. Längst war der Öffentlichkeit bewusst, dass – „elegantes“ Verfahren hin, „elegantes“ Verfahren her – die Corona-Impfung im Körper von Menschen schlimme Schäden verursacht hat. Und längst haben Medien darüber berichtet, dass Spuren von mRNA-Impfstoffen in der Muttermilch entdeckt wurden.
In der Enquete-Kommission des Bundestages zum Thema Corona konfrontierte am Montag nun der Wirtschaftswissenschaftler Stefan Homburg Alena Buyx mit ihrer Aussage. Homburg, der für die AfD als Experte in der Kommission agiert, sagte zu Buyx:
„Sie sagten am 3. Juni 21 bei Markus Lanz folgenden Satz, der inzwischen sehr bekannt ist und ja gerade letzte Woche im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nochmal gezeigt wurde, in einer Sendung über Impfschäden. Ich zitiere wörtlich: ‚Diese mRNA-Impfstoffe: Das ist ja so ein elegantes Verfahren, die zerfallen, dann werden die abgebaut, dann sind die weg.‘Meine Frage: RKI, PEI, selbst der Hersteller haben nie so eine Behauptung aufgestellt – warum haben Sie das getan?“
Daraufhin antworte Buyx: „Das war eine Einschätzung meinerseits.“
Mehr sagte die sonst so redegewandte Top-Expertin nicht zu der Frage.
Wie Homburg bereits erwähnte, haben auch die Macher des 3sat-„Nano“-Beitrags die Aussage von Buyx aufgegriffen und darauf verwiesen, dass eine in dem Beitrag zu Wort kommende Ärztin schon frühzeitig „lange nach der Corona-Impfung eine hohe Konzentration von Spike-Proteinen“ festgestellt habe.
Deutlich wird nun Folgendes: Damals wurde gegenüber der Öffentlichkeit auf eine Weise gesprochen, die es beim Rezipienten geradezu verlangte, Aussagen als Fakten ohne Wenn und Aber wahrzunehmen.
Heute betont Buyx explizit, dass ihre Aussagen lediglich eine „Einschätzung“ gewesen seien.
Von einer sprachlich so versierten und wissenschaftlich so ausgebildeten Person wie Alena Buyx darf die Öffentlichkeit erwarten, dass sie von Anfang an – bei einer der zentralsten Fragen zur Corona-Impfung überhaupt – klar und deutlich macht, was „Fakt“ und was eine subjektive „Einschätzung“ ist.
Der angeführte Ausschnitt bei „Lanz“ zeigt etwas anderes, und das ist im Hinblick auf die Realität unerträglich. An einer Aufarbeitung, die den Namen verdient, führt kein Weg vorbei.
Titelbild: Screenshot ZDF – Markus Lanz
Beispiel - Abschaffung des Bargeldes?
Geld und mehr
Ein Blog von Norbert uchen nach Suche
Bank kündigt Organisator der EU-Bargeldpetition das Konto
2. 02. 2026 | Die Deutsche Bank hat Hansjörg Stützle, Initiator einer erfolgreichen Pro-Bargeld-Petition an das EU-Parlament, ohne Angabe von Gründen das Geschäftskonto gekündigt, mit dem dieser Spenden einsammelt.
Die Petition Stützles an das EU-Parlament, bei der derzeit verhandelten Bargeld-Verordnung dafür zu sorgen, dass Bargeld weiter breit verwendbar und verfügbar bleibt und nicht gegenüber dem geplanten digitalen Euro benachteiligt wird, haben bereits 314.000 Menschen, überwiegend aus dem deutschsprachigen Raum, unterschrieben.
Es handelt sich bei dem Konto um ein seit fünf Jahren bestehendes Konto bei Fyrst, einer Marke der Deutschen Bank für Geschäftskunden. Stützle schreibt in seinem Newsletter, dass Spenden noch bis Ende Februar auf das alte Konto eingehen können. Er hat ein neues Konto bei einer Sparkasse eröffnet und bittet, künftig dieses für Spenden zu nutzen.
Kontoinhaber: Hansjörg StützleBank: Sparkasse Salem-HeiligenbergIBAN: DE67 6905 1725 0002 0722 13BIC: SOLADES1SALVerwendungszweck: Persönliche Zuwendung Hansjörg Stützle
Ironischerweise hat der Mitorganisator der Petition, Hakon von Holst, eine Chronik der vielen gekündigten Bankkonten von Regierungskritikern erstellt, die laufend aktualisiert wird. In diese muss er nun seinen Mitstreiter Stützle eintragen.
Am 7. Januar hatte die Wochenzeitung Die Zeit Stützle und sein Anliegen kritisch porträtiert und – mit semantischen Tricks und Falschdarstellungen – in einen Zusammenhang mit rechtem Gedankengut gestellt.
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Deutschland heute - Kriegspropaganda und Manipulation durch "gleichgeschaltete"? Medien tragen Früchte?IM
Ein Umfrageergebnis, das mich sehr erschüttert hat und dasselbe Unverständnis in mir hervorruft wie die Wahlergebnisse. Eine Mehrheit wählt immer wieder die selben Parteien, die seit 30 Jahren alles verschlimmern.
Wieder mal im "falschen Film"? Gibt es ein böses Erwachen, wenn die parlamentarische Demokratie, basierend auf einer manipulierten? Mehrheit, uns in den wirtschaftlichen, sozialen Ruin und in einen 3. Weltkrieg geführt hat?
Die "Mission Gehirnwäsche" war erfolgreich: Viele Bürger wollen laut neuer Umfrage lieber Waffen statt sozialer Sicherheit.
29. Januar 2026 um 10:01Ein Artikel von: Tobias Riegel
Eine neue Umfrage zeigt deutliche Mehrheiten für Aufrüstung einerseits und Sozialkürzungen andererseits. Diese beunruhigenden Ergebnisse können als das Resultat der manipulierenden Angst-Kampagne zur „russischen Gefahr“ bzw. der aktuellen Kampagne gegen den Sozialstaat bezeichnet werden. Manchmal sind Umfragen aber auch selber Teil der Manipulation. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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„Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine für eine Stärkung der nationalen Verteidigungsfähigkeit inklusive höherer Verteidigungsausgaben“, schreibt die Uni Leipzig aktuell. Das habe eine gerade veröffentlichte Umfrage von Forschern der Universität Leipzig und der Technischen Universität München unter 1.095 zufällig ausgewählten Deutschen ergeben. Über die Umfrage haben verschiedene Medien berichtet (hier oder hier oder hier oder hier).
Mehrheit für exzessive Hochrüstung
Die ausführliche Beschreibung der Umfrage und ihrer Methodik findet sich auf der Seite des Ifo-Instituts – die hier folgenden Verweise auf Abbildungen beziehen sich auf dieses Dokument. Die dortigen Ergebnisse lauten: Eine Mehrheit von 62 Prozent (58 Prozent) befürchtet einen militärischen Konflikt zwischen Russland und einem NATO-Mitgliedstaat (einem Nachbarland Deutschlands) (vgl. Abb. 1). Nur 16 bzw. 18 Prozent geben an, sich wenig bis gar keine Sorgen zu machen. Mit Blick auf Deutschland selbst falle die Sorge etwas geringer, aber weiterhin substanziell aus: Rund 42 Prozent stimmen voll und ganz oder eher der Aussage zu, dass sie große Sorgen haben, es könnte zu einem direkten militärischen Konflikt zwischen Deutschland und Russland auf deutschem Boden kommen. Mehr als ein Drittel der Befragten (40 Prozent) befürchtet zudem, persönlich von einem solchen Szenario betroffen zu sein.
Dementsprechend messe eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung der „Wehrhaftigkeit“ Deutschlands hohe Bedeutung bei. Rund 70 Prozent der Befragten halten diese laut Umfrage für „sehr wichtig“ oder „wichtig“, nur 8 Prozent bewerten sie als eher oder sehr unwichtig.
Große Zustimmung erhalte eine generelle personelle Aufstockung der Bundeswehr. Die Autoren schreiben: Eine absolute Mehrheit von 60 Prozent der Befragten unterstützt diese Maßnahme, nur 14 Prozent sprechen sich dagegen aus. Ebenfalls hohe Zustimmung erhält ein stärkeres staatliches Eingreifen gegen hybride Angriffe Russlands: 58 Prozent der Befragten sind dafür, nur 15 Prozent sind dagegen. Auch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Armee sei mehrheitsfähig: 55 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus, 18 Prozent sind dagegen. Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wird von großen Teilen der Befragten befürwortet. Eine relative Mehrheit von 49 Prozent der Befragten spricht sich dafür aus, 27 Prozent sind dagegen. Gefragt nach einer Erhöhung der Militärhilfe für die Ukraine sprechen sich 27 Prozent der Befragten sehr oder eher dafür aus, 32 Prozent sind weder dafür noch dagegen, 41 Prozent sind eher oder sehr dagegen.
Eine große Mehrheit von 70 Prozent der befragten Personen ist der Meinung, dass die Verteidigungsausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) 3 Prozent oder mehr betragen sollten. Innerhalb dieser Gruppe befürworten 40 Prozent sogar einen Anteil von 5 Prozent oder mehr. Lediglich 14 Prozent der Befragten befürworten einen Anteil von 1 Prozent oder weniger; weitere 17 Prozent sprechen sich für einen Anteil von 2 Prozent vom BIP aus.
Waffen statt Sozialstaat
Es wurden auch Präferenzen hinsichtlich möglicher Umschichtungen von öffentlichen Ausgaben abgefragt. Den Befragten wurde dabei laut den Autoren der Umfrage jeweils die derzeitige Verteilung der öffentlichen Ausgaben als Orientierung vorgegeben. Auf dieser Grundlage sollten sie mit Hilfe von Schiebereglern angeben, wie hoch die Staatsausgaben für die jeweiligen Ausgabenbereiche aus ihrer Sicht sein sollten. Dabei zeige sich „eine klare Tendenz zur Priorisierung sicherheitsrelevanter Bereiche” (vgl. Abb. 6). So sprechen sich 85 Prozent für höhere Ausgaben in dem Bereich „Innere Sicherheit und Öffentliche Ordnung (z. B. Polizei und Bevölkerungsschutz)“ aus. Die Ausgaben für Verteidigung sollen nach Ansicht von 77 Prozent der Befragten steigen. Auch in den Bereichen Bildung und Gesundheit sprechen sich mit 83 und 59 Prozent klare Mehrheiten für Ausgabenerhöhungen aus.
Deutlich fällt die Meinung im Bereich der „Sozialen Sicherung (z. B. Rentenzuschüsse, Bürgergeld)“ aus. Eine klare Mehrheit von 83 Prozent der Befragten hält diese Ausgaben für zu umfangreich und spricht sich für eine Reduzierung aus. Auch die unter „Andere (z. B. Umweltschutz, Wohnen, Kultur, öffentliche Verwaltung und Wirtschaftsförderung)“ zusammengefassten staatlichen Ausgabenbereiche sollen nach Ansicht von 87 Prozent der Befragten reduziert werden.
Bei der Frage, wie zusätzliche Verteidigungsausgaben konkret finanziert werden sollen, ist eine Mehrheit (59 Prozent) für Einsparungen in anderen staatlichen Ausgabenbereichen (vgl. Abb. 8). Ein Viertel der Befragten (25 Prozent) ist für eine Finanzierung über zusätzliche staatliche Verschuldung, während 16 Prozent Steuererhöhungen unterstützen. Insgesamt zeige sich damit, „dass die Bevölkerung höhere Verteidigungsausgaben vor allem durch eine Umverteilung innerhalb des Staatshaushalts und deutlich weniger durch zusätzliche Belastungen oder eine höhere Staatsverschuldung finanziert sehen möchte“, so das Fazit der Autoren der Umfrage.
Die „Früchte“ der Kampagnen
Zwei Kampagnen, die schon länger laufen, die aber in den letzten Jahren und Monaten kontinuierlich intensiviert wurden, zeigen laut dieser Umfrage Wirkung: zum einen die durch viele deutsche Journalisten und Politiker befeuerte Angst-Kampagne, die permanent eine „neue Bedrohungslage“ durch Russland ausruft, ohne dass diese Behauptung mit seriösen Fakten zu den Militär-Budgets der jeweiligen Blöcke oder den Analysen etwa von US-Geheimdiensten zu militärischen Plänen und Möglichkeiten der russischen Armee unterfüttert würde. Zum anderen die aktuell nochmals massiv zugespitzte Kampagne gegen den Sozialstaat.
Umfragen sind prinzipiell mit großer Vorsicht zu genießen, oft genug wird mit manipulativen Fragestellungen etc. ein verzerrtes Bild produziert. Bei der hier besprochenen Umfrage konnte ich keine krassen und offensichtlichen Manipulationen wie z.B. total irreführende Fragestellungen feststellen – die Leser sollten sich bei der verlinkten Beschreibung des Ifo-Instituts ein eigenes Bild machen. Stutzig macht etwa die Info über „Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland“, die einem Teil der Bürger vor der Befragung von den Fragestellern vermittelt worden waren – das Ifo-Institut schreibt zum Vorgehen:
„Die Befragung wurde von Juli bis September 2025 von dem Befragungsinstitut Bilendi online durchgeführt. Insgesamt nahmen 3 297 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren teil. Die hier berichteten Ergebnisse beruhen auf den Antworten von 1 095 Personen, die per Zufall aus der Gesamtstichprobe ausgewählt wurden. Die übrigen Befragten beantworteten dieselben Fragen, erhielten zuvor jedoch Informationen zu Experteneinschätzungen über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger militärischer Konflikte mit Russland (Blesse et al. 2025).“
Ein Eindruck der Parteilichkeit wird unter anderem durch die Präsentation der Umfrage-Ergebnisse hervorgerufen. So wird die Umfrage vom Ifo-Institut unter dem reißerischen (und nicht gedeckten) Titel „Gefahr im Verzug“ vorgestellt. Auch die indirekt positive Wertung der Ergebnisse durch die Autoren als Zeichen „für einen klaren Reformwillen der deutschen Bevölkerung“ tragen nicht zu einem Eindruck der Unabhängigkeit bei.
Absolut erschreckend
Wenn man aber im Fall der hier besprochenen Umfrage davon ausgeht, dass der Hintergrund der beiden beteiligten Universitäten sowie das Prozedere zur Ermittlung der Umfrageergebnisse überwiegend seriös war – dann sind die Ergebnisse absolut erschreckend.
Titelbild: CHUYKO SERGEY
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